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ÖPUL und KULAP
09. Aug. 2007, 10:21 biolix
ÖPUL und KULAP
Hallo ! hab grad im DLZ newsletter unten angeführten beitrag gefunden.. also komsich uns sagte man in Ö die Deutschen werden 50% verlieren in ihrem Umweltprogramm und wir haben so gut verhandelt... nun lese ich 8% verluste in Bayern !! also liebe deutsche KollenInnen stimmt das, gilt das auch schon für die nächste Periode bis 2013... denn zur eurer info wir verlieren 20-30 % !! danke für infos ! lg biolix Bayern kürzt Kulap-Prämien Graf In laufende Verpflichtungen des Bayerischen Kulturlandschaftsprogramms (KULAP) muss Bayern weniger stark eingreifen als zunächst befürchtet. Wie Landwirtschaftsminister Josef Miller in München mitteilt, muss Bayern die Prämien der bereits bestehenden Verpflichtungen aus der Förderperiode 2000 bis 2006 um acht Prozent reduzieren. Aufgrund der drastischen Einsparungen der EU-Mittel war man zunächst davon ausgegangen, dass Einschnitte in Höhe der über den reinen Kostenausgleich hinaus gehenden Anreizkomponente, also von bis zu 20 Prozent, notwendig würden. Möglich geworden ist die reduzierte Kürzung einerseits durch eine erhöhte Gewinnabführung der Bayerischen Staatsforsten, die 2007 und 2008 auch dem KULAP zugute kommt. Zudem wurden im Frühjahr für Flächen mit auslaufenden Verpflichtungen weniger neue Anträge gestellt als angenommen. Ganz ohne Eingriff geht es nach Aussage des Ministers allerdings nicht. Denn trotz laufender Verpflichtungen der alten Förderperiode, die aufgrund von EU-Vorgaben für mindestens fünf Jahre bindend sind, hat Brüssel seine Finanzmittel für die neue Programmperiode drastisch gekürzt und auf laufende Verpflichtungszeiträume keine Rücksicht genommen. Allein für die KULAP-Altverpflichtungen hätten ohne entsprechende Anpassung heuer rund 160 Millionen Euro an etwa 55 000 Betriebe ausbezahlt werden müssen. Damit wäre aber kein Geld mehr für 15 000 Neuantragsteller zur Verfügung gestanden. Mit der Folge: Ein Teil der Betriebe hätte die volle Förderung bekommen, der Rest wäre leer ausgegangen. Daher ist der Gebrauch der „Anpassungsklausel“ in den Bewilligungsbescheiden ein Akt der Solidarität. Der durch die Bewirtschaftungsauflagen eintretende Einkommensverlust wird aber in jedem Fall in vollem Umfang ausgeglichen, meint .
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