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Weingesetz
09. Mai 2013, 18:40 Unknown User
Weingesetz
Ich habe eine Frage zum Weingesetz in Deutschland oder auch in anderen Laendern mit Ertragsbegrenzungen: Normalerweise wird die Ertragsobergrenze immer in hectoliter/hektar ausgedrueckt (also zum Beispiel 125 hl/ha in der Mosel). Ist das immer auf eine Flaeche bezogen oder kein ein Weinbauer unter seinen Flaechen austauschen. Wenn er zum Beispiel 10 ha hat, kann er dann von einem guten Hektar 150 hl ernten und von einem schlechtern nur 100? Wie wird das kontrolliert durch den Gesetzgeber. Noch eine Frage: Wenn ein Weinbauer jetzt noch Trauben hinzukauft fuer seine eigene Produktion, ist dann ein Austausch moeglich von schlechteren mit besseren Trauben? Vielen Dank fuer jeglich Hinweise, auch wo das im Weingesetz erklaert ist, denn ich habe es leider nicht finden koennen.
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