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Gesetzlich erlaubte Ungenauikeit bei geeichten Getreidefeuchtigkeitsmeßgeräten !!!

07. Juni 2013, 21:45 ANDERSgesehn

Gesetzlich erlaubte Ungenauikeit bei geeichten Getreidefeuchtigkeitsmeßgeräten !!!

es ist wieder zeit, dass sich einige landwirte sich überlegen ein eigenes getreidefeuchtigkeitsmeßgerät zu zulegen. die streuung ist frappierend ... leider auch die der geichten meßgeräte!!! wieviel kann ein aufkäufer mit dem gesetzlich erlaubten toleranzberich eines feuchtigkeitsmeßgerät und den ebenfalls veralterten roßruckerakter (umrechenfaktor 1,325) bei einen ha-ertrag von naßmais mit 15t und 31% erntefeuchtigkeit sich (il)legal zur seite schaffen? (mein aufhänger hat den ursprung zb in den produkten von fa. pfeuffer mit den güstigen produkten he lite und he 50 und teuren produkt granomat. letzterer ist das teure produkt, dass ca da 15-fach vom günstigeren kostet. wie wird der mehrpreis begründet? - sicher nicht mit der verpackung, sondern mit der programmierbaren genauigkeit) lg ANDERSgesehn. ... wieviel € kann hier ein einkäufer pro hektar (il)legal zur seite schauffeln?

Antworten: 1

08. Juni 2013, 04:35 ANDERSgesehn

Gesetzlich erlaubte Ungenauikeit bei geeichten Getreidefeuchtigkeitsmeßgeräten !!!

oder soll ich anders fragen? wieoft kann man sich davon ein ha (kostenlos) dreschen lassen?

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