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Gemeinschaftsweide 60 Tage
30. Juni 2013, 08:53 Christoph38
Gemeinschaftsweide 60 Tage
gilt die Mindestauftriebsfrist von 60 Tagen (wie bei Almen) auch bei Gemeinschaftsweiden ? wenn ja, heisst das wer unter 60 Tagen ist, bekommt keine Flächenzurechnung wie wird die Flächen der Gemeinschaftsweide verteilt ? nach GVE oder ?
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