Gemeinschaftsweide 60 Tage

30. Juni 2013, 08:53 Christoph38

Gemeinschaftsweide 60 Tage

gilt die Mindestauftriebsfrist von 60 Tagen (wie bei Almen) auch bei Gemeinschaftsweiden ? wenn ja, heisst das wer unter 60 Tagen ist, bekommt keine Flächenzurechnung wie wird die Flächen der Gemeinschaftsweide verteilt ? nach GVE oder ?

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