Vertagsbruch unter Bauern

01. Dez. 2006, 10:56 Riewo

Vertagsbruch unter Bauern

Wie geht ihr mit Verkäufern um die bereits einen vom Käufer unterschrieben Kaufvertrag haben Diesen auch vom Käufer gefordert haben, mündlich zusagt haben, aber mit der eigenen Unterschrift nicht heraus rücken. Und Schluß-Endlich vom Vertrag zurück treten ? Welche Chancen hat man in so einen Fall ! Rechtschutz ? mfg Wolfgang

Antworten: 3

01. Dez. 2006, 12:16 Fadinger

Vertagsbruch unter Bauern

Hallo! Schwierig abzuschätzen, es würde die Kenntnis der genauen Sachlage erfordern ... Selbst bei einen unterschriebenen Vertrag greift unter Umständen das Rücktritts- oder Widerrufsrecht, und ohne Unterschrift ist der Vertrag nicht abgeschlossen. Zwar haben auch mündliche Zusagen verbindlichen Vertragscharakter, allerdings sind die Beweise schwierig, da Zeugen nötig sind. <meta http-equiv="refresh" content="25; URL=http://members.aon.at/hrl9/page_2_1.html"> Gruß F

01. Dez. 2006, 17:04 loik

Vertagsbruch unter Bauern

Hallo Landwirt! Du mußt den Sachverhalt schon näher erklären. Ich entnehme Du bist der Käufer, kaufst eine Ware, der Verkäufer hat den Vertrag und tritt vom Verkauf zurück, da er von einem anderen Kunden einen höheren Preis erziehlt hat? Oder ist es umgekehrt? Handelt es sich in dem Fall um einen privaten oder betrieblichen Kauf der Ware? Wenn Du als Privatkunde vom Kauf zurücktreten wilst, gibt es laus KschG (Konsumentenschutz) ein 14 tägiges Rücktrittsrecht ohne angaben von Gründen. So genannte Haustürgeschäfte. Es kommt aber darauf an, wie das Geschäft zu Stande gekommen ist, wer es eingefädelt hat. Wenn Du es erwirkt hast und den Vertrag in einem Büro des Verkäufers unterzeichnet hast, so gilt das Rücktrittsrecht nicht. Die Rechtschutzversicherung kannst Du nur in Anspruch nehmen, wenn Du den Vertragsrechtschutz fürn privaten und für den berufsbereich mit eingeschlossen hast. Für die landwirtschaft brauchst Du wiederum eine landw. Betriebsrechtschutzversicherung mit Vertragsrechtschutz und verienbarter Streitwertgrenze. mfg.

20. Nov. 2009, 12:08 Fadinger

Vertagsbruch unter Bauern

Hallo! Schwierig abzuschätzen, es würde die Kenntnis der genauen Sachlage erfordern ... Selbst bei einen unterschriebenen Vertrag greift unter Umständen das Rücktritts- oder Widerrufsrecht, und ohne Unterschrift ist der Vertrag nicht abgeschlossen. Zwar haben auch mündliche Zusagen verbindlichen Vertragscharakter, allerdings sind die Beweise schwierig, da Zeugen nötig sind. <meta http-equiv="refresh" content="25; URL=http://members.aon.at/hrl9/page_2_1.html"> Gruß F

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