Schlaggrösse bei 5% Greening.....?

15. Juli 2014, 22:15 rocky1000

Schlaggrösse bei 5% Greening.....?

Stimmt es das die Schlaggrösse bei der neuen Greeningverordnung max. ein HA gross sein darf? Heißt das in der Praxis,daß zB.ein Acker mit einer Grösse von 2Ha nicht komplett als Greening,Brache od. Bioversitätsfläche verwendet werden kann. Weiß wer schon genaueres. Danke für Beiträge.

Antworten: 2

15. Juli 2014, 22:54 Mick

Schlaggrösse bei 5% Greening.....?

Ja, steht so im Entwurf drin. Fürs ÖPUL wohlgemerkt. Fürs Greening alleine, also nur für die Betriebsprämie gibt's da glaub ich keine Einschränkung. Außerdem zählt dort auch die Begrünung mit irgendeinem Faktor zum Greening, im Gegensatz zum ÖPUL. Die 5%, die man verpflichtend im ÖPUL stilllegen muss sind einfach zu viel völlig schwachsinng. Außerdem muss man anscheinend die Felder mindestens 2 Jahre als Biodiversitätsfläche belassen. Bisher hat ja 1 Jahr genügt, dann konnte man wieder was anderes anbauen. Die 2% im alten ÖPUL waren ja OK, von mir aus 3 %, aber 5%??? Wenn wenigsten auch im ÖPUL die Begrünung zu den 5% zählen würde wäre das ja alles überhaupt kein Problem, aber da mussten unsere Vertreter ja wieder nach vorne preschen. Wenn ich fast 50% meiner Betriebsfläche begrüne zählt das anscheinend überhaupt nichts...

15. Juli 2014, 23:21 Josefjosef

Schlaggrösse bei 5% Greening.....?

die 5 % Verpflichtung fürs greening ist aber erst ab 15 ha Ackerfläche, oder? und trotzdem: Schwachsinn! grüße Josef

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