PKW Anhänger

15. Jan. 2009, 20:43 stefan_k1

PKW Anhänger

Hallo! Frage an Euch: Darf man einen unbeladenen PKW Anhänger ziehen, wenn der Anhänger höher typisiert ist als das Zugfahrzeug wenn Führerschein E zu B vorhanden ist? z.B. PKW HZGG 1550 kg, Anhänger HZGG 1600 kg Nach mehreren verschiedenen Meinungen bin ich mir unsicher aber soviel ich weiß nicht. Danke!

Antworten: 5

15. Jan. 2009, 20:57 panda

PKW Anhänger

Hallo ! Erkundige dich bei deiner Fahrschule Wennst den schein eh hast solltest das eigentlich wissen . es Zählt das gesamtgewicht vom Anhänger und das ist nachdem der ja nicht beladen ist 450-500 kg oder ?

15. Jan. 2009, 21:10 christoph2

PKW Anhänger

Hallo Stefan Wenn der sogenannte E zu B vorhanden ist ist das kein Problem Du darfst nur das Gesamtgewicht des Anhängers von 1550kg nicht Überschreiten ausser im Zulassungsschein des Autos steht ein anderer Wert dann gilt dieser ,den bei Allradfahrzeug darf meist das HZGG vom Auto mit dem Anhänger Überschritten werden aber wie gesagt im Zulassungsschein steht fast immer das HZGG was der Anhänger höchstens haben darf . Falls der E zu B nicht vorhanden ist darf der Anhänger nicht einmal unbeladen gefahren werden denn wenn kein E zu B vorhanden ist wird der Anhänger automatisch mit dem HZGG gerechnet auch wenn er leer ist dabei darf beides zusammen auch nicht die 3,5Ton. Überschreiten . Sobald E zu B vorhanden ist zählt der Anhänger nicht mit dem HZGG sondern nur das Momentangewicht und beides zusammen darf auch die 3,5 Ton. Überschreiten . Ich hoffe das diese Beschreibung einigermaßen Verständlich ist . Schöne Grüße

15. Jan. 2009, 21:15 christoph2

PKW Anhänger

Hallo Stefan Wenn der sogenannte E zu B vorhanden ist ist das kein Problem Du darfst nur das Gesamtgewicht des Anhängers von 1550kg nicht Überschreiten ausser im Zulassungsschein des Autos steht ein anderer Wert dann gilt dieser ,den bei Allradfahrzeug darf meist das HZGG vom Auto mit dem Anhänger Überschritten werden aber wie gesagt im Zulassungsschein steht fast immer das HZGG was der Anhänger höchstens haben darf . Falls der E zu B nicht vorhanden ist darf der Anhänger nicht einmal unbeladen gefahren werden denn wenn kein E zu B vorhanden ist wird der Anhänger automatisch mit dem HZGG gerechnet auch wenn er leer ist dabei darf beides zusammen auch nicht die 3,5Ton. Überschreiten . Sobald E zu B vorhanden ist zählt der Anhänger nicht mit dem HZGG sondern nur das Momentangewicht und beides zusammen darf auch die 3,5 Ton. Überschreiten . Ich hoffe das diese Beschreibung einigermaßen Verständlich ist . Schöne Grüße

15. Jan. 2009, 21:23 ANDERSgesehn

PKW Anhänger

ziehen ja! das tatsächliche gewicht des anhänger inkl. beladung darf nicht höher sein als das hzgg des zugfahrzeuges. wenn die summe der beiden hzgg (fahrzeug + hänger) höher ist als 3,5 t, ist die führerschein gruppe e in jenen fall pflicht. (deine bedenken waren einmal so im gesetz. das hzgg darf jetzt auch höher sein als 40t.) ________________________________________________________________________ bei näheren und weitern fragen hilft die kleine, sehr kostengünstige broschüre von ökl "traktor im straßenverkehr" ca. 60 seiten was sind 4€ zzgl versandkosten? hier der link: http://www.oekl.at/publikationen/traktor/ es ist so beschrieben, dass es für laie verständlich sind. aus meiner sicht ein muß für jeden landwirt, der mit seinen fahrzeugen auf die straße begibt. sogar die polizei hat jene broschüre. ANDERSgesehn. ps: es ist auch gestzlich verankert, dass zb. traktor mit pflug eine langgutfuhrentafel braucht! wer hat diese am pflug? usw usf !!!!

16. Jan. 2009, 20:08 wald4tler1

PKW Anhänger

Beim Ziehen eines Anhängers sind zwei Gesetze zu beachten, nämlich das Kraftfahrgesetz und Führerscheingesetz. Vielleicht hilft dir folgender Link weiter www.land-oberoesterreich.gv.at/cps/rde/xbcr/SID-15A3B8AA-421E2A74/ooe/VT_ziehen_anhanger.pdf Weiters dürfen die im Zulassungsschein eingetragenen Anhängelasten nicht Überschritten werden mfg wald4tler1

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