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Neuabschluss der LW-Bündelversicherung
09. Mai 2009, 10:13 Neuer
Neuabschluss der LW-Bündelversicherung
Nach einer Neuverhandlung der Prämie wurde mir ein Angebot gelegt, welches einen sogenannten "Dauerrabatt" von 20% beinhaltet. Den AGB ist zu entnehmen, dass dieser Dauerrabatt bei Nichteinhaltung der 10-jährigen Vertragslaufzeit zurückzuzahlen ist, nach Ablauf von mind. 5 Jahren nur mehr die Hälfte. Mein Berater/Makler versicherte mir, dass dies bei einem in etwa zwei Jahren anstehenden Besitzerwechsels und dabei eventueller Vertragskündigung hinfällig sei, weil es ein ungeschriebenes Übereinkommen zwischen den Versicherungen geben soll, dass die übernehmende Versicherung diese Abschlagszahlung übernimmt. Ich solle mir KEINE SORGEN machen! Weiß jemand etwas darüber?
Antworten: 2
09. Mai 2009, 12:42 Dragster
Neuabschluss der LW-Bündelversicherung
Hallo! Das mit der Übergabe das und den Dauerrabatt kannst glauben. Die gekündigte Versicherung probiert sicherlich bei dir was zu holen, war bei mir auch so. Am besten sofort wegschmeissen das unnütze Papier. Noch was - das mit zehn Jahren Rabatt - Schwachsinn - wer redet dir so einen Scheiß ein? So ein Angebot ist unseriös - 3 bis 5 Jahre ist ok. Wenn du sowas unterschreibst dann lieferst dich für 10 Jahre ans Messer im Hinblick auf Unzufriedenheit und Kündigung.
09. Mai 2009, 20:51 Halodri
Neuabschluss der LW-Bündelversicherung
@ sthuber Bei meiner Betriebsübergabe habe ich auch die Bündelversicherung neu verhandelt und der 10 jährigen Laufzeit zu wenig Beachtung geschenkt. Bei jeder Polizzenänderung verlängert sich der Vertrag wiederum um 10 Jahre. Mit dieser 10 jährigen Laufzeit knebelt dich die Versicherung, allerdings bei einer Betriebsübergabe ist diese Bindung nicht relevant. Weiß jemand genaueres über diese 10 Jahresbindung bzw. wie man diese umgehen kann?
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