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GVO frei
08. Dez. 2005, 12:03 Unknown User
GVO frei
S.g. Damen und Herren Bitte bedenken Sie, dass Laut Verordnungen 1829, 1830, 1946 / 2003 die Kennnzeichnung erforderlich ist, wenn mehr als 0,9% zugelassene GVO im Produkt enthalten sind. Also könnnen auch "normale" Lebensmittel und Futtermittel GVO enthalten. Hochachtunngsvoll Mathias Hoffmann
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