10-06-2011 08:36  fendt_3090_2
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Hallo.

Ich frage mal anders: Wer darf Luzerne Umsteller 2 verfüttern?

Mfg.

  11-06-2011 14:11  179781
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Ich weiß nur, dass man UM Ware von Grundfutter im eigenen Betrieb bis zu einem bestimmten Anteil verfüttern darf. Genaueres fragst du am besten schriftlich bei deiner Kontrollstelle nach. Dann kann es hinterher kein böses Erwachen geben.+

Gottfried

  11-06-2011 15:54  walterst
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ein Anhaltspunkt für den Inhalt der FRage in der Überschrift wäre nett.

Artikel 21
Umstellungsfuttermittel
(1) Durchschnittlich dürfen bis zu maximal 30 % der Futterration
aus Umstellungsfuttermitteln bestehen. Stammen die
Umstellungsfuttermittel aus einer betriebseigenen Einheit, so
kann dieser Prozentanteil auf 60 % erhöht werden.
(2) Im Durchschnitt können bis zu 20 % der Gesamtmenge der
an die Tiere verfütterten Futtermittel aus der Beweidung bzw.
Beerntung von Dauergrünland oder Parzellen mit mehrjährigen
Futterkulturen im ersten Jahr der Umstellung stammen, sofern
diese Flächen Teil des Betriebs sind und in den letzten fünf Jahren
nicht Teil einer ökologischen/biologischen Produktionseinheit
dieses Betriebs waren. Soweit sowohl Umstellungsfuttermittel als
auch Futtermittel von Parzellen im ersten Jahr der Umstellung
verwendet werden, darf der Gesamtprozentsatz dieser Futtermittel
zusammengerechnet den Höchstsatz gemäß Absatz 1
nicht überschreiten.
(3) Die Prozentwerte gemäß den Absätzen 1 und 2 werden
jährlich als ein Prozentsatz der Trockenmasse der Futtermittel
pflanzlichen Ursprungs berechnet.

Aber pass auf. KOmmt drauf an, worum es geht. Bei manchen Projekten (ZZU...) schaut das wieder ganz anders aus



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