Mutterschutzbestimmugen in der Landwirtschaft?

Antworten: 9
  23-02-2011 08:24  Elau
Mutterschutzbestimmugen in der Landwirtschaft?
Hallo!

Bin auf der Suche nach den "gesonderten Mutterschutzbestimmungen in der Landwirtschaft". Bei sämtlichen Mutteschutzbestimmungen die ich finden konnte, wird immer darauf hingewiesen, dass in der Landwirtschaft gesonderte Bestimmungen gelten. Leider kann ich nirgendwo etwas dazu finden. Auf eine Antwort der SVB warte ich auch schon eine halbe Ewigkeit. Vielleicht weiß jemand von euch darüber Bescheid!?!
Vielen Dank im Voraus!
lg

  23-02-2011 09:06  helmar
Mutterschutzbestimmugen in der Landwirtschaft?
Meinst du die "arbeitsgeschützte Zeit", also im Normalfall 8 Wochen vor/nach Entbindung? Da steht dir für unaufschiebbare Arbeiten an Wochentagen Betriebshilfe zu, welche bezuschusst wird. Das gilt auch dann wenn wegen gesundheitlicher Gefahr die normale Arbeitsfähigkeit schon früher nicht mehr gegeben ist. Da brauchst du die Bestätigung vom Arzt/Krankenhaus.
Betriebshilfe läuft über den Maschinenering und ist auch dort zu melden und bei der SV zu beantragen. Das gilt auch wenn du, was in NÖ möglich ist, eine Dorfhelferin hast.
Alles Gute, helga

  23-02-2011 09:25  mfj
Mutterschutzbestimmugen in der Landwirtschaft?


Ich habe die „gesonderten Mutterschutzbestimmungen“ immer so verstanden, dass hochschwangere Bäuerinnen bis zum Schluss arbeiten dürfen – ja sogar sollen...




  23-02-2011 09:25  Elau
Mutterschutzbestimmugen in der Landwirtschaft?
hallo Helga!

Danke für deine Antwort!
Mir geht es um die Arbeitsunfähigkeit schon vor den 8 Wochen. Weil wir Masthühner haben und das Hühnerfangen wohl nix mehr für eine Schwangere ist. Mein FA wollte mir da nichts ausstellen und darum bin ich auf der Suche nach den gesetzlichen Bestimmungen, damit ich ihm da etwas vorlegen kann. Ohne Bestätigung hab ich ja keinen Anspruch auf Betriebshilfe und da uns nun beim Hühnerfangen ja eine Person abgeht, wäre hier eine Unterstützung ganz hilfreich.
lg und danke nochmal


  23-02-2011 09:43  biolix
Mutterschutzbestimmugen in der Landwirtschaft?
Hallo Elau!

Kann dir hier meine Erfahrung zu Gute kommen lassen. Bei mir ist es fünf Jahre her, dass ich in vorzeitigen Mutteschutz gegangen bin. Nach einem Besuch beim Frauenarzt, bei dem ich auf diese Notwendigkeit zu sprechen kam, wurde ich an den Amtsarzt verwiesen. Mit der Bestätigung des Facharztes, dass eine mögliche Gefährdung der Gesundheit von werdender Mutter und/oder Kind bei weiterer Berufsausübung vorliegt, wurde der vorzeitige Mutterschutz sofort genehmigt, 11 Wochen vor dem Geburtstermin.
Ich denke dass wir Bäuerinnen hier im selben Boot sitzen wie alle körperlich arbeitenden Berufsgruppen. Aber wie immer besteht ganz sicher menschlicher Spielraum. Ich weiß von einer Malerin, die vor sieben Jahren im sechsten Monat noch am Außengerüst stand und Farbkübel hochschleppte. In diesem Sinn , denk an dein Kind und ergreife die Initiative.

Liebe Grüße, Frau Biolix ;-)

  23-02-2011 10:17  Elau
Mutterschutzbestimmugen in der Landwirtschaft?
hallo Biolix!

Danke für deinen Beitrag...d.h. ich sollte den Amtsarzt aufsuchen um an meine Bestätigung zu kommen. Das werde ich machen.

Vielen Dank!
lg
Elau

  23-02-2011 10:23  helmar
Mutterschutzbestimmugen in der Landwirtschaft?
Wenn dir dein Facharzt diese Bestätigung nicht gibt, geh zum Hausarzt.......und mit dieser dann zum Amtsarzt. Bei kurzfristigen Einsätzen eines Betriebshelfers müsste es auch möglich sein, die Bestätigungen nachzureichen. Aber am Einsatztag unbedingt bei deiner Maschieneringgeschäftsstelle anrufen, dass du wegen Beschwerden einen Helfer brauchst oder hast. Und mach die eine Notiz über den Anruf, Tag, Uhrzeit, oder noch besser, schick eine mail und druck diese aus.
Alles gute, Helga

  23-02-2011 11:02  Gerhardd
Mutterschutzbestimmugen in der Landwirtschaft?
Heeee, Biolix, schon aufgefallen, deine Frau kann (recht)-schreiben!!!

Wie wärs denn, könntest sie nicht diesbezüglich manchmal um einen kleinen Gefallen bitten???;-)

  23-02-2011 11:10  Elau
Mutterschutzbestimmugen in der Landwirtschaft?
Hallo Helga

Vielen Dank für deine wirklich hilfreichen Ratschläge...denn ich glaub an Notizen hätt i net gedacht!!
lg elau

  06-04-2011 15:27  Faltl
Mutterschutzbestimmugen in der Landwirtschaft?
kann aus Erfahrung sagen, Telefonnotizen (Inhalt, Datum, Uhrzeit) haben auch vor Gericht ihre Gültigkeit.
Und wenns nur auf einem Schmierzettel sind!



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