
Preis auf Anfrage
- 54 PS/40 kW
- Bj. 1983
- 5081 h
!! Ford 4110 ALLRAD !!- 30km/h- Mit Kabine- Frontladerkonsole- Zwillingsräder- Betriebsfähig!! Maschine in sehr schönen Zustand !! !! PROMPT
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72.000 €inkl. 20 % MwSt.
A95SHRotGewichtsträgerVorderradkotflügel drehbarHintere KotflügelHydraulikpumpe 65 L3 St.; 2xDA KO FL+DA FD KO FL2 Tür KabineStandard
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139.200 €inkl. 20 % MwSt.
Sehr schöner Fendt 514 Vario ProfiPlus steht zu verkauf!4202 StundenFrontzapfwelleNovAtel SMART7Bei Interesse an dieser Maschine oder Fragen zum technisc
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75.000 €inkl. 13% MwSt./Verm.
Deutz-Fahr 5120 TTV DT Premium Plus | Bj. 2015 | 118 PS | 4.370 BhAllrad, stufenloses Getriebe, 50 km/h.Kabine mit Klima, Luftsitz & Federung.Gefederte Vordera
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104.000 €inkl. 13% MwSt./Verm.
Lindtrac 100, Fronthydraulik, Frontlader Hauer in Lindner grau, gefederte Achse, gefederte Kabine, hydraulische Anhängerbremse, automatische Anhängerkupplung, mechan
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98.000 €inkl. 20 % MwSt.
Sehr schöner Deutz 5115 DS TTVWurde nur als Pflegetraktor benutzt!Bei Interesse an dieser Maschine oder Fragen zum technischen Zustand und zur Verfügbar
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Kleintraktoren, auch als Kompakttraktoren bezeichnet, sind kleinere, leistungsschwächere Traktoren, die für leichtere Arbeiten auf kleineren Flächen ausgelegt sind. Sie eignen sich besonders gut für den Einsatz in Gärten, Parks, kleinen landwirtschaftlichen Betrieben oder auch auf Kommunalflächen.
Ja, Kleintraktoren können in vielen Fällen zulassungspflichtig sein, je nachdem, wie sie genutzt werden und welche technischen Eigenschaften sie aufweisen. Ob ein Kleintraktor zugelassen werden muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. seiner Leistung, seiner Höchstgeschwindigkeit und seinem Einsatzbereich. Hier einige wichtige Punkte, die die Zulassungspflicht betreffen:
Wenn ein Kleintraktor auf öffentlichen Straßen fahren soll, muss er in der Regel zugelassen werden. Dies erfordert eine Anmeldung bei der Zulassungsstelle, eine Versicherungsplakette und, je nach Alter und Zustand des Traktors, auch eine technische Untersuchung (TÜV).
Die Zulassungspflicht hängt auch von der Motorleistung und der Höchstgeschwindigkeit des Traktors ab:
Kleintraktoren, die ausschließlich für land- oder forstwirtschaftliche Arbeiten auf dem eigenen Grundstück verwendet werden und nicht auf öffentlichen Straßen gefahren werden, benötigen in der Regel keine Zulassung. Allerdings dürfen sie dann auch nicht im öffentlichen Verkehr (z.B. auf öffentlichen Straßen) bewegt werden.
Traktoren, die schneller als 6 km/h fahren und auf öffentlichen Straßen genutzt werden, müssen regelmäßig zur technischen Untersuchung (TÜV), um ihre Verkehrssicherheit zu überprüfen. Für Traktoren, die nur auf Privatgrundstücken oder in landwirtschaftlichen Betrieben genutzt werden, entfällt diese Pflicht in der Regel.
In jedem Fall ist es ratsam, sich bei der örtlichen Zulassungsstelle oder einem Versicherungsexperten zu erkundigen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden.