Zahlungsansprüche nicht weitergeben

08. Nov. 2015, 18:13 johnny73

Zahlungsansprüche nicht weitergeben

Problem: Ich hab einige feldstücke gekauft bzw. gepachtet. Nun will mir der Vorpächter die Zahlungsansprüche nicht weitergeben !!Dem Grundbesitzer ist es eigentlich egal der meint nur schau das du die bekommst !! Wie komm ich zu diesen und bringen sie dem Verpächter was ohne Flächen??

Antworten: 7

08. Nov. 2015, 18:40 ast99

Zahlungsansprüche nicht weitergeben

Die ZA sind beim Vorpächter und nicht beim Verpächter. Da die ZA neu zugeteilt würden hat jeder Betrieb 2015 fehlende ZA zugeteilt bekommen. Der Vorpächter sollte im Normalfall für seine komplette Fläche ZA zur verfügung haben. Dem Vorpächter verfallen die ZA in die nationale Reserve wenn er diese 2 Jahre nicht nützt. Wenn dieser innerhalb von 2 Jahren wieder Fläche ohne ZA bekommt, kann er die überschüssigen ZA auf die Fläche legen. Der Vorpächter wird sie dir also wahrscheinlich nicht freiwillig ohne finanziellle abgeltung geben, da er sicher nicht erfreut ist dass du die von ihm gepachtete Fläche gekauft hast. Das Merkblatt "Direktzahlungen 2015" solltest du aber Zuhause haben, wo einiges nachzulesen ist: www.ama.at/getattachment/16343ee3-fd16-48e7-b3b4-c0c656875555/Merkblatt_DIZA2015.pdf

08. Nov. 2015, 18:45 Jophi

Zahlungsansprüche nicht weitergeben

Die andere Möglichkeit, Du suchst Dir jemand anderen, der Zahlungsansprüche zu verkaufen hat.

08. Nov. 2015, 18:50 praesident

Zahlungsansprüche nicht weitergeben

na wirklich eigenartig, da pachtet und kauft einer Felder (jetzt nehme ich mal an über den bisherigen bezahlten Preis) und wundert sich das der Vorbewirtschafter ihm die Zahlungsansprüche nicht weitergibt. Dem waren die Felder eh zu viel und trotzdem gibt er die ZA´s nicht her, tja böse Menschen gibt es. Das einzig gute an den ZA ist das die Preistreiberei eingeschränkt wird.

08. Nov. 2015, 19:31 johnny73

Zahlungsansprüche nicht weitergeben

Alles Recht und gut das heisst ich kauf mir Za und die sache ist erledigt -wenns noch welche gibt !! Anders bekomm ich ja keine direktzahlung !!

08. Nov. 2015, 19:43 quaxi14

Zahlungsansprüche nicht weitergeben

hallo zusammen, ast99 hat mit dem meisten was er geschrieben hat recht. Das einzige das nicht stimmt ist das die ZA bei Nichtnutzung schon im ersten Jahr verfallen. Das ist jetzt neu. Die ZA sind aber nicht an eine bestimmte Fläche gebunden. Wenn ich also eine neue Fläche bekommen ohne ZA kann ich darurch nicht weitergegebene ZA auslösen. Außderdem habe ich ab 2016 wieder die Möglichkeit solche ZA zu verkaufen, wobei dabei aber 50 % des Wertes der ZA in die Nationale Reserve gehen. Du hast also die Möglichkeit des bisherigen Pächter davon zu überzeugen das ihm die ZA nichts bringen, oder du kaufst dir die ZA wobei du aber die doppelte Anzahl kaufen musst, um für alles eines Prämie zu erhalten!

09. Nov. 2015, 05:54 DJ111

Zahlungsansprüche nicht weitergeben

Sie können dem bisherigen Verpächter sehr wohl etwas bringen! Zum Ersten sind meist nicht auf allen Flächen ZA und vor allem oft nicht in voller Höhe vorhanden Zum Zweiten darf die Summe der 2015 aus den ZA zu errechnenden Zahlung/h um etwas höher sein, als die bisher. Die Geschichte mit dem "unerwarteten Gewinn" ist allerdings etwas kompliziert und muss man sich in jedem Fall anschauen.

09. Nov. 2015, 07:34 beglae

Zahlungsansprüche nicht weitergeben

Ist vollkommen normal das der Pächter die nicht abgibt muss ihn halt ein Angebot machen , kamst die Flächen auch ohne ZA verpachten/ bewirtschaften.

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