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Vorruhestandsregelung für Landwirte
01. Juli 2006, 18:39 1976
Vorruhestandsregelung für Landwirte
Laut einer Verordnung des Eu Rates soll man ab 2007 jährlich 18.000 Euro in Anspruch nehmen können wenn man mindestens 55 Jahre alt ist und sich entschliesst seinen Hof an einen anderen Landwirt zu übergeben. Wenn diese Verordnung wirklich umgesetzt werden sollte, werden sich viele Bauern entschliessen ihren Betrieb auf - bzw. weiterzugeben. Mfg Georg
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