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Härtefallfonds für die „Land- und Forstwirtschaft“
28. März 2020, 12:13 steira8075
Härtefallfonds für die „Land- und Forstwirtschaft“
Habe ich das jetzt richtg gelesen? "Vollerwerbsbetriebe, deren Einheitswert nicht größer als EUR 150.000 ist, sowie deren Nettoumsatz EUR 550.000 nicht übersteigt und deren Nebeneinkünfte unter der Geringfügigkeitsgrenze liegen" heißt das, das Nebenerwerbsbauern nichts bekommen sollen???
Antworten: 17
28. März 2020, 12:27 browser
Härtefallfonds für die „Land- und Forstwirtschaft“
Ja hast Richtig gelesen Oder willst für Schwarzarbeit auch was bekommen
28. März 2020, 12:42 steira8075
Härtefallfonds für die „Land- und Forstwirtschaft“
@browser ist ein Nebenerwerbsbauer ein " Schwarzarbeiter " ?
28. März 2020, 12:44 2472660
Härtefallfonds für die „Land- und Forstwirtschaft“
die voraussetzungen wird sowieso kaum wer erfüllen......
28. März 2020, 13:00 powerjosl
Härtefallfonds für die „Land- und Forstwirtschaft“
Wir Bauern brauchen nichts von dem blöden"Härtefallfond" wir können uns selber versorgen!
28. März 2020, 16:54 polo001
Härtefallfonds für die „Land- und Forstwirtschaft“
Wie definiert man einen Vollerwerbsbetrieb genau? Gibt's einen Link?
28. März 2020, 17:05 browser
Härtefallfonds für die „Land- und Forstwirtschaft“
steira8075 Ganz einfach ja
28. März 2020, 18:03 baldur
Härtefallfonds für die „Land- und Forstwirtschaft“
Originalzitat aus Richtlinien von Wirtschaftskammer veröffentlicht: 2. Können land- und forstwirtschaftliche Betriebe und Non-Profit-Organisationen auch einen Förderantrag stellen? Die Antragstellung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie Non-Profit-Organisationen aus dem Härtefall-Fonds erfolgt anhand eigener Förderrichtlinien. Diese werden von den zuständigen Ministerien noch ausgearbeitet. Der genaue Zeitpunkt der erstmöglichen Antragstellung wird noch bekanntgegeben. Andere Richtlinien sind mir nicht bekannt!
28. März 2020, 18:19 svoboda12
Härtefallfonds für die „Land- und Forstwirtschaft“
Heute Morgen wurde im Radio gesagt, das zur zeit Doppelversicherer nichts bekommen, bzw will unser Grüner Vicekanzler das noch andern, das diese auch was bekommen. Und da alle Nebenerwerbsbauern doppelt versichert sind, schauen sie momentan noch durch die Finger
28. März 2020, 18:35 Obersteyrer
Härtefallfonds für die „Land- und Forstwirtschaft“
@ svoboda Hallo Würde mich nur interesieren ,warum Vollerwerbsbauern kein Einkommen haben sollten ? Von was leben sie sonst so das ganze Jahr? Die Milch wird abgeholt ,das Vieh wird abgeholt , was soll das? Es gibt halt leider schon auch viele Landwirte ,die nur darauf warten wo sie wieder einen Förderantrag stellen können, das sie selbst ihren Betrieb breiter aufstellen ,und mehrere Standbeine haben interesiert sie nicht ,ständig soll die Politik und die Öffentlichkeit sie aus dem Dreck holen ,nur das sich das 10 Uhr Jauserl und das 12 Uhr Mittagsschlaferl ausgeht . Gruss Obersteirer
28. März 2020, 18:56 JD
Härtefallfonds für die „Land- und Forstwirtschaft“
@ obersteyrer gemüsebaubetriebe könnten möglicherweise kein oder nur ein geringes Einkommen haben wenn sie ihre Produkte nicht ernten können.
28. März 2020, 19:24 Fendt312V
Härtefallfonds für die „Land- und Forstwirtschaft“
Obersteyrer, wie muß dein Hirn klein sein. Neiddebatten kannst sonst wo anbringen. Hast keine Ahnung wie es bei den Bergbauern aussieht die Ferien am Bauernhof haben. Tote Hose für längere Zeit.
28. März 2020, 20:01 JD6230
Härtefallfonds für die „Land- und Forstwirtschaft“
Wenn man sich die härtefallförderungsrichtlinien durchliest bekommen folgende Fälle nix: # Doppelt versicherte .... also wenn wer 2 oder mehr einkommensarten hat # wer im letzten Jahr einen Verlust hatte, bekommt auch nix # wer im letzten Jahr zu viel verdient hat bekommt auch nix # wer fast kein Einkommen hätte bekommt auch nix ... legt man die Richtlinien der wko auf die Landwirtschaft um, heißt das, wird aufgrund der vollpauschalierung das Einkommen ermittelt, kommt kein bzw sehr geringes Einkommen heraus, hat man folglich auch keinen Anspruch. Punkt. Aus. Fertig.
28. März 2020, 20:23 melchiorr
Härtefallfonds für die „Land- und Forstwirtschaft“
@ JD 6230 Lies dir die Förderungsrichtlinien der LWK durch, anstatt hier Blödsinn zu verzapfen.
28. März 2020, 20:38 Vollmilch
Härtefallfonds für die „Land- und Forstwirtschaft“
Von der Lk-Homepage: Eine Antragstellung ist über das auf der AMA-Homepage aufrufbare online-Formular voraussichtlich ab 30. März möglich. Eine Beantragung ist in diesem Härtefallfonds ausschließlich für Betriebe mit folgenden Einkommensschwerpunkten möglich: Wein- und Mostbuschenschankbetriebe Betriebe mit Spezialkulturen im Wein-, Obst-, Garten- und Gemüsebau sowie mit Christbaumkulturen, die höhere Fremdarbeitskosten für die Anlage, Pflege und Beerntung von Spezialkulturen zu tragen haben Betriebe, die Privatzimmer oder im Rahmen des land- und forstwirtschaftlichen Nebengewerbes Ferienwohnungen vermieten (Urlaub am Bauernhof) Betriebe, die landwirtschaftliche Produkte direkt, an die Gastronomie, Schulen und die Gemeinschaftsverpflegungsowie gärtnerische Produkte direkt an den Groß- und Einzelhandel vermarkten Betriebe, die agrar- und waldpädagogische Aktivitäten anbieten Seminarbäuerinnen Betriebe, die auf Basis von Verträgen Sägerundholz erzeugten, dieses aber durch die Maßnahmen gegen die Ausbreitung von Covid-19 nicht mehr zur Abholung kommt Der Betrieb muss entweder einen Umsatzeinbruch von mindestens 50% im Vergleich zum Vergleichsmonat des Vorjahres oder eine Kostenerhöhung von mindestens 50% zum Vergleichsmonat des Vorjahres bei Fremdarbeitskräften oder von einem behördlich angeordneten Betretungsverbot aufgrund von COVID-19 betroffen sein. Förderuntergrenze: Einheitswert (EW) von € 1.500.- (Pflichtversicherung in der Krankenversicherung) Förderobergrenze: Einheitswert (EW) von € 150.000.- Neben den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft keine weiteren Einkünfte über der Geringfügigkeitsgrenze von € 460,66 pro Monat Keine Mehrfachversicherung des Antragstellers (Mehrfachversicherung aufgrund Nebenerwerb), ebenso darf der Antragsteller keine Leistung aus einer Arbeitslosenversicherung oder Pensionsversicherung beziehen Art und Ausmaß der Förderung: Auszahlungsphase 1 (Soforthilfe): EW € 1.500 bis € 10.000: Zuschuss € 500 EW € 10.000 bis € 150.000: Zuschuss: € 1.000 Auszahlungsphase 2: nähere Details werden dazu später festgelegt Alles Gute! Vollmilch
28. März 2020, 20:58 melchiorr
Härtefallfonds für die „Land- und Forstwirtschaft“
@ Vollmilch Genau das habe ich gemeint. Beiträge mit nachvollziehbarer Grundlage anstatt Fakenews.
28. März 2020, 21:43 JD6230
Härtefallfonds für die „Land- und Forstwirtschaft“
Sorry... wusste nicht das es für luf-betriebe auch schon was gibt
29. März 2020, 07:43 Efal
Härtefallfonds für die „Land- und Forstwirtschaft“
@ Richard, genau so ist es
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