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doppelversicherung - höchstgrenze?
03. März 2009, 09:20 geodur
doppelversicherung - höchstgrenze?
guten tag! ein bekannter hat mir am wochenende erzählt, dass es bei der doppelversicherung eine höchstgrenze gibt. ich zahle für meinen betrieb ca. eur 860,-- sozialversicherung im monat, bei meinem angestelltenverhältnis nebenbei noch mal ca. eur 460,-- im monat, dh heißt zusammen eur 1.320,--/monat. weiß jemand ob ich über oder unter dieser angblichen höchstgrenze bin und wenn nicht, wo kann ich mich erkundigen? bei der arbeiterkammer wissen sie nicht bescheid. bei der kammer? grüße
Antworten: 4
03. März 2009, 10:18 rwinkler
doppelversicherung - höchstgrenze?
servus, es gibt dazu einige Beträge im Forum, z.B. https://www.landwirt.com/ez/index.php/forum/message/149730/ lg reinhard
03. März 2009, 10:20 GerhardMaria
doppelversicherung - höchstgrenze?
Hallo, Ja es gibt ein jährliche Höchstbeitragsgrundlage ( kann bei der Sozialversicherung erfahren bzw. deren Homepage - wollte gerade nachschauen - haben leider Wartungsbetrieb) Hat man den jährlichen Höchstbetrag herausgefunden muss man die Werte für Landwirtschaft ( ersichtlich aus der vierteljährigen Vorschreibung unter "Monatliche Beitragsgrundlage" und den Wert der unselbstständigen Arbeit auch am Lohnzettel oder Gehaltszettel ersichtlich zusammenrechen. Alles was über den Höchstbetrag drüber geht braucht man durch entsprechnenden Antrag ( Differenzvorschreibung ) nicht bezahlen bzw. man kann sich noch ein paar Jahre zurück die zu viel bezehlten Beiträge rückfodern lassen. Also Sozialversicherung ( Der Bauern ) wäre die erste Anlaufstelle Die können es sicher auch besser erklären als ich fg
03. März 2009, 19:59 jlechner
doppelversicherung - höchstgrenze?
Hallo ! Ja es gibt eine Höchstbeitragsgrundlage liegt irgendwo bei ca 3500-3600 € Brutto du mußt einen Antrag bei der SVB Stellen Formular findest du unter SVB.at Formular heißt Mehrfachversicherung -Herabsetzung der Höchstbeitragsgrundlage würde dir empfehlen zu einem Sprechtag der Svb zu gehen MFG Josef
03. März 2009, 20:24 schoosi
doppelversicherung - höchstgrenze?
hallo geodur, ruf an bei der svb, die wissen bescheid und regeln das dan mit dem Hauptverband der Sozialversicherungen LG
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