Buchungsfehler..Was ist Euere Meinung

21. Dez. 2008, 16:31 777

Buchungsfehler..Was ist Euere Meinung

Wir vermieten im Rahmen von Urlaub am Bauernhof und das erstemal in über 20 Jahren ist mir ein Buchungsfehler unterlaufen. Gäste aus Deutschland haben bereits im Juli ein Appartement für Anfang Jänner ( 4 Tage 2 Erwachsene + 1 Kind ) gebucht. Ich habe schlicht weg auf diese Buchung vergessen. Zufällig haben sie mich am 30. November telefonisch kontaktiert weil sie für Bekannte noch ein weiteres Quartier benötigt hätten, dort bin ich draufgekommen das ich für sie gar nicht reserviert habe. Sofort habe ich mich bemüht für sie ein Ausweichquartier zu finden, was gar nicht so einfach war für Anfang Jänner weil rund herum alles ausgebucht war. Jedenfalls hatte meine Nachbarin ein Dreibettzimmer mit Dusche/ WC frei. Ich habe ihnen die Homepageadresse er Nachbarin mitgeteilt und geschrieben wenn sie mit diesen Ausweichquartier einverstanden sind, sollten sie sich bei ihr melden und bei ihr selber buchen, was sie dann auch machten. Somit war der Fall für mich erledigt. Gestern wurde ich jedoch eines Besseren belehrt, da kam ein Mail von den Gästen weil es ihnen plötzlich einfiel, dass im neu angemieteten Quartier keine Kochgelegenheit besteht und sie dadurch Abends zum Essen in ein Restaurant gehen müssen. Sie schreiben, dass sie dadurch erhebliche Mehrkosten haben ( 4 mal Abendessen !!!!) und ich sollte nach einer akzeptablen Lösung suchen. Was meint ihr dazu ? Anzahlung oder eine Vorauszahlung für den Urlaub haben sie keine geleistet. Meiner Meinung ist für mich der Fall erledigt weil sie mit dem Ausweichquartier einverstanden waren, sie hätten es ja nicht annehmen müssen, dann hätte ich weitergesucht oder nach einer anderen Möglichkeit umgeschaut.

Antworten: 4

21. Dez. 2008, 17:09 Fadinger

Buchungsfehler..Was ist Euere Meinung

Hallo Inge! Ich würde sie freundlich aber bestimmt darauf hinweisen, daß eine kurzfristige Änderung leider nicht mehr möglich ist. Eventuell könnte man als Trostpflaster mal die Einladung zu einer Jause aussprechen, das wird aber halt auch vom Verhalten der betreffenden Gäste abhängen. Von der vergessenen Buchung selbst werden sie ja nichts mitbekommen haben, oder? Zu den Buchungen ein Tip: Besorg Dir so einen Lego-Verschnitt und mach Dir auf der Grundplatte einen Plan ähnlich wie am Papier. Und dann schön brav Lego spielen (und darauf achten, das sich nicht die Kinder darüber her machen) .... ;-) Das hat den Vorteil, das man da leicht ohne Schmiererei "Umbuchungen" vornehmen kann ... Gruß F

21. Dez. 2008, 17:50 Jophi

Buchungsfehler..Was ist Euere Meinung

Hallo Inge ! Würde auch sagen, des lieben Friedens willen ( und um keine Kunden zu verlieren ) kannst Du die Familie ja mal zum Abendessen einladen. Brotzeit reicht auch. Aber wenn die damit nicht einverstanden sind, gibts gar nichts. Ein wenig frech war die Mail schon. Ich hätte mich das nicht getraut. Jophi

21. Dez. 2008, 20:33 Kohelet

Buchungsfehler..Was ist Euere Meinung

Hallo Inge, Die Frage ist, wie haben die Gäste bei Dir gebucht. Wenn es in schriftlicher Form geschehen ist, und Du eine schriftliche Bestätigung ausgestellt hast, musst Du einen "gleichwertigen Ersatz" bereitstellen. Es gibt Stornierungsfristen auf beiden Seiten, ob sie kostenpflichtig werden, hängt vom Stornierungszeitpunkt ab. Information darüber gibt es im österreichischen Hotelgesetz - wirst unter Google schon finden, ich kenn leider nur das deutsche. Eine gütliche Einigung in "Fadingers-Vorschlag" ist immer vorzuziehen. Beschwerden die beim Vermieterbund landen, sind immer problematisch. Gruß Kohelet

21. Dez. 2008, 20:36 Kohelet

Buchungsfehler..Was ist Euere Meinung

Hallo Inge, Die Frage ist, wie haben die Gäste bei Dir gebucht. Wenn es in schriftlicher Form geschehen ist, und Du eine schriftliche Bestätigung ausgestellt hast, musst Du einen "gleichwertigen Ersatz" bereitstellen. Es gibt Stornierungsfristen auf beiden Seiten, ob sie kostenpflichtig werden, hängt vom Stornierungszeitpunkt ab. Information darüber gibt es im österreichischen Hotelgesetz - wirst unter Google schon finden, ich kenn leider nur das deutsche. Eine gütliche Einigung in "Fadingers-Vorschlag" ist immer vorzuziehen. Beschwerden die beim Vermieterbund landen, sind immer problematisch. Gruß Kohelet

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