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Bio Neueinstieg 2017
12. Feb. 2017, 07:45 DJ111
Bio Neueinstieg 2017
Weil wir gestern das Thema diskutiert haben und keine Antwort fanden: Ist ein Bio-Neueinstieg heuer noch möglich, wenn im Herbstantrag Bio angekreuzt wurde, aber bis jetzt noch kein Kontrollvertrag vorhanden ist? Im WWW kann ich da grad auch keine Antwort finden ... Danke für sachliche Antworten! DJ
Antworten: 6
12. Feb. 2017, 08:03 thomas.t3
Bio Neueinstieg 2017
Ich glaube auf der Kammer gehört zu haben: Ein Einstieg 2017 ist generell noch möglich, aber unter der Voraussetzung, dass man im UBB ist. Oder war das im 16er Jahr?
12. Feb. 2017, 09:00 einfacherbauer
Bio Neueinstieg 2017
Ist möglich aber der Vertrag muss mit 1.1.17 unterschrieben sein. Also bist du bereits zu spät dran
12. Feb. 2017, 09:05 enzi99
Bio Neueinstieg 2017
Im Herbstantrag 2016 hat man noch für 2017 generell neu ins Öpul einsteigen können, somit auch gleich in Bio. Wennst UBB eingestiegen bist, dann hast noch bis HA 2018 zeit, um auf Bio zu wechseln. Wennst aber im HA 2016 (Voranmeldung) nicht ins Öpul eingestiegen bist, dann ist jetzt schon vorbei (auch UBB nicht mehr möglich). Also in deinem Fall @DJ111 ist Bio auch nicht mehr möglich, da du seit 1.1.2017 einen Kontrollvertrag gebraucht hättest. Aber frag auf der Kammer nochmals nach, bin mir nicht ganz zu 100% sicher, glaub aber schon. Wenn du aber beim UBB bist, dann ist der Einstieg im Herbst 2017 (auch beim HA 2018) noch möglich. Kontrollvertrag dann aber auch im alten Jahr noch abschließen! Wennst Ackerbauer bist, dann am besten vor der heurigen Ernte schon einen Kontrollvertrag abschließen. Ist vorteilhaft bezüglich Umstellungszeit, aber dazu gibt dir eine Kontrollstelle genaue Auskunft.
12. Feb. 2017, 09:50 eklips
Bio Neueinstieg 2017
Ich würde das bei einer Kontrollstelle nachfragen, ob ein KV mit 1.1. noch möglich ist.
12. Feb. 2017, 10:38 bali
Bio Neueinstieg 2017
Bio Umstieg ist immer möglich, hier geht´s rein um die Bio Förderung für das heurige Jahr.
12. Feb. 2017, 11:44 josefderzweite
Bio Neueinstieg 2017
"a du seit 1.1.2017 einen Kontrollvertrag gebraucht hättest. Aber frag auf der Kammer nochmals nach, bin mir nicht ganz zu 100% sicher, glaub aber schon." ich bin mir aber sicher. u eine Kontrollstelle die rückwirkend Verträge ausstellt gehört sowieso seiner Handhabe entzogen. als eigenständiger Unternehmer sollte man sich bereits VORHER und nicht 3-4 Monate später von den notwendigen weiteren Schritten im klaren sein.
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