Baufertigstellung

24. Okt. 2015, 20:32 __joe007

Baufertigstellung

Hallo, wenn man eine Baustelle abschließen möchte und das letzte Objekt ( Einbauteil) vergibt und zukauft und diese Angelegenheit nicht fertig gestellt wird bzw. vor lauter Mängel zum Verwerfen ist, welche Rechte hat man da als Endverbraucher bzw. Konsument ? Kann ich wieder alles zurückgeben und die Anzahlung einfordern? Kann ich wegen Verzögerung der Baufertigstellung was gegen rechnen? Welche Toleranzen haben z.B.: Maurer, E-Strich, und Tischler ? Wo kann ich das nachlesen? Muss ich mir alles gefallen lassen? oder darf ich auf FORDERN ? ( habe keine Rechtschutzversicherung oder dergleichen,...... ) Danke !! lg JoE

Antworten: 5

24. Okt. 2015, 22:37 Jophi

Baufertigstellung

Da brauchst Du einen tüchtigen ( Fach ) Rechtsanwalt. Einen Gutachter, der erst mal von Dir bezahlt werden muß. Und sehr viel Zeit.

24. Okt. 2015, 22:49 goldfarmer

Baufertigstellung

Um was geht es konkret? Bei der Baufirma würde ich es erstmal drauf ankommen lassen! Würde die Rechtsberatung der LK konsultieren!

25. Okt. 2015, 00:18 dabei

Baufertigstellung

nein musst du nicht, sicher darfst du Bitte

25. Okt. 2015, 07:09 beglae

Baufertigstellung

Rechtsanwalt was sonst , wir haben ca. 30 Jahre eine Rechtsschutzversicherung bei der gleichen Versicherung, meiner Meinung nach die wichtigste Versicherung überhaupt.

25. Okt. 2015, 08:50 enzi99

Baufertigstellung

Hallo. Welche Rechte du als Konsument hast, erfährst du am besten beim Konsumentenschutz. Der wird auf deine Situation konkret eingehen. Bezüglich zeitlicher Verzögerung wirst wohl nur eine Chance haben, wenn du im Auftragsschreiben einen genauen Zeitpunkt vorgegeben hast, wo die Arbeiten der Firma fertig sein müssen. Fordern wird schwierig, außer du hast eine Pönale vereinbart. Und eine Anzahlung ist sowieso ein Problem - ich vergebe keine Aufträge mehr, wo ich eine Anzahlung leisten muss (die Firma bekommt max. eine Bankgarantie). mfg Enzi

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