Öpul Zwischenfrucht + Greening

05. Okt. 2015, 22:56 woeckinger

Öpul Zwischenfrucht + Greening

Servus, Gibt es noch eine Möglichkeit im Herbstantrag 2015 \"Zwischenfrucht Var 4 + Greening\" zu beantragen wenn ich die betroffenen Flächen im MFA 2015 nicht entsprechend codiert habe? Wie ihr euch denken könnt frage ich, weil ich im MFA die entsprechende Codierung übersehen habe. danke, Johann

Antworten: 5

06. Okt. 2015, 08:51 hudson

Öpul Zwischenfrucht + Greening

Servus, Ist mir genauso ergangen!! Hab auf der BBK. den Mehrfachantrag ändern lassen. Ob Sanktionen anstehen steht noch in den Sternen?! Auf der Kammer haben sie gemeint da werden sicher viele erst draufkommen wenn das Geld nicht kommt. Super Einsparung!!!!!!!! Mfg. Hudson

06. Okt. 2015, 13:11 woeckinger

Öpul Zwischenfrucht + Greening

Ich bin ein Dussel! Eine Korrektur zum MFA 2015 ist auch online möglich. Das hab ich jetzt gemacht. Zu welchem Ergebnis das führt lässt sich natürlich noch nicht sagen, aber ich hoffe das beste :-). lg Johann Ps: Da0 im Rahmen der Plausi-prüfungen keinerlei Hinweise kommen daß keine ÖVF codiert sind ist schon ein wenig seltsam! Davon abgesehen bin ich der Online-Beantragung gegenüber gerade milde gestimmt, immerhin konnte ich gerade erfolgreich eine MFA-Korrektur machen :-).

06. Okt. 2015, 17:45 Hans_Gr

Öpul Zwischenfrucht + Greening

Ich mache seit es die Möglichkeit gibt die Onlineabgabe. Vorteil: Ich kann mir in Ruhe alles ansehen und ev. Unstimmigkeiten gleich korrigieren. Ich kann mich bei Flächeneinteilungen mit der Meterangabe herumspielen und es machen wie es für mich am geschicktesten ist. In der Kammer hast du das was du hast und dann kannst wieder hingehen wenn was nicht passt. Auf Terminvergabe warten....es wäre mir einfach zu aufwendig. Abgesehen davon habe ich nicht die Zeit mich Stundenlang zur Kammer zu setzen und darauf zu warten dass ich Gnadenhalber meinen Antrag abgeben kann. LG Hans

06. Okt. 2015, 18:04 Jophi

Öpul Zwischenfrucht + Greening

Ich weiß ja nicht wie das in Österreich ist, aber in D muß die Zwischenfrucht am 1. Oktober gesät sein. Und der war schon.

06. Okt. 2015, 22:00 Jophi

Öpul Zwischenfrucht + Greening

Soweit ich weiß, kannst Du das noch ändern, kriegst aber so gut wie sicher eine Vorortkontrolle. Müßte eigentlich EU weit gleich sein, ich hab auch was geändert. Aber gib Gas, jetzt darfst keine Zeit mehr verlieren.

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