Für wie fair halten Sie die Enteignungspraxis?
Ein Leser aus OÖ schickte uns eine Verhandlungschrift über die Enteignung eines Landwirtes und schreibt:
Es ist ein offenes Geheimnis, dass in OÖ mit uneinsichtigen Bauern besonders „konsequent“ verfahren wird. Anders ist es nicht zu erklären, dass beim Enteignungsgutachten eine unterirdische Gasleitung am anderen Ende des Feldes und das Ausgedinge einer 85 jährigen Altbäuerin (bei einem Betrieb mit 44 ha Eigengrund) als massiv wertmindernd angerechnet wird.
Für mich persönlich war ebenfalls das Enteignungsgutachten schon fertiggestellt, und daraus ist ersichtlich, dass alle Hochspannungsleitungen, die seinerzeit durch Enteignungen errichtet wurden, bei einer neuerlichen Enteignung am selben Feld als Wertminderungsgrund angerechnet werden. Einem Menschen mit gesundem Hausverstand dreht es da den Magen um.
Für wie fair halten Sie die Enteignungspraxis?
Für wie fair halten Sie die Enteignungspraxis?
Was die Sorgfalt bei der Ermittlung von Grundstückswerten betrifft, darf ich auf das Gutachten verweisen, welches mir vom Land im Zuge einer Hochwasserschutzmassnahme vorgelegt wurde:
Grundstücksfläche 310 m2 Preis € 12/m2 ergibt € 2.790,-
Die Ablöse wurde zwar ohne Enteignung durchgeführt, auf Basis der rechnerisch richtigen Betrages von € 3.720,-, war jedoch von der Sorgfaltpflicht der Gutachtenserstellung recht aufschlussreich.
Was den Leserbrief betrifft, so sollte es selbstverständlich sein, dass Belastungen, die nicht das Enteignungsgrundstück betreffen in keinem Fall vermindernd sind. Wertmindernd sind nur jene Belastungen/Nachteile die zu übernehmen sind.
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