Kündigung Pachtvertrag

Antworten: 7
  16-02-2011 18:44  Eder
Kündigung Pachtvertrag
Hallo zusammen!
Bräuchte für die Kündigung von einem Pachtvertrag einen Mustervertrag. Hab bisher im Netz nix gefunden. Kann mir jemand weiterhelfen?

Danke

  16-02-2011 19:06  walterst
Kündigung Pachtvertrag
Für die Kündigung brauchst Du kein Muster.

Ich kündige hiermit den Pachtvertrag xy vom soundsovielten mit Wirksamkeit...
Unterschrift, Datum



  03-11-2011 21:58  Aigner1990
Kündigung Pachtvertrag
wie steht es mit der kündungsfrist wenn man das pachtverhältnis auflöst? gilt die nur wenn der pächter nicht einwilligt, also im beiderseitigen einverständnis kann man den pachtvertrag sofort auflösen (also zB 5.11.2011)?

danke

  04-11-2011 07:52  josefderzweite
Kündigung Pachtvertrag
Die vorgangsweise bei der Kündigung eines Pachtvertrages sollte bereits beim Abschließen selbigen feststehen.


  04-11-2011 08:34  __joe007
Kündigung Pachtvertrag
normalerweise nach der Ernte bzw. vor dem Neuanbau wird geküdigt.

Damit der nächste Pächter ( wird sicher schon wer warten) was anbauen kann, ... außer es ist a Wiese dann gehtssofort, ....



  04-11-2011 08:42  Interessierter
Kündigung Pachtvertrag
Wurden keine besonderen Klauseln in den Pachtvertrag eingearbeitet, dann gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.

30. 9. bzw 31.3., ab da gilt dann noch ein halbes Jahr Kündigungsfrist.

Wenn du heute, oder auch erst am 31.3. kündigst, hat der bisherige Pächter noch das Grundstück bis zum 30.9.2012

Wenn der bisherige Pächter einverstanden ist, kann er natürlich das Grundstück jederzeit räumen.



  04-11-2011 10:05  Christoph38
Kündigung Pachtvertrag
Es gibt ein Landpachtgesetz.

Grundsätzlich wäre es besser die Art und Weise der Kündigung bereits bei der Verpachtung festzulegen.

  05-11-2011 03:55  Aigner1990
Kündigung Pachtvertrag
...hab mich bei der lwk informiert......wenn nichts anderes ausgemacht im pachtvertrag kann zwar im einvernehmlichen verständnis der pachtvertrag jederzeit aufgelöst werden, nicht jedoch wenn der pächter was dagegen hat, dann muss ein halbes jahr vor dem 30.9 oder dem 31.3 die einseitig beschlossene kündigung ( vom verpächter aus gesehen) bekannt gegeben werden und tritt dann auch erst mit diesen datum inkraft.....



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