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Gewerberecht - Räuchern
Nach einer ganzen Nacht rechergieren im Web weiss ich nur, dass das Räuchern von Fleisch nicht in die Urproduktion fällt, also zumindest im Zuge einer Landwirtschaftlichen Nebentätigkeit sozialabgabenpflichtig ist.
Nun stellt sich allerdings die Frage, ob ich als Direktvermarkter auch geräucherte Produkte selbst herstellen und verkaufen darf oder zumindest die Herstellung an einen konzessionierten Lohnfertiger (Fleischhauer) abgeben muss.
Wenn ich doch selbst räuchern darf, welche Vorschriften (Gewerberecht, Hygienevorschriften, etc.) gelten dann?
Und nun setz ich noch einen drauf: Ich möchte Gänsefleisch räuchern - darüber habe ich überhaupt keine Informationen gefunden. Darf man rohes Geflüglelfleisch überhaupt räuchern?
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