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Zahlungsansprüche Preis? bzw. Wert?
24. Nov. 2014, 20:07 DJ111
Zahlungsansprüche Preis? bzw. Wert?
Was kann/darf/soll man für übertragene Zahlungsansprüche (mit Fläche mitübertragen) verlangen?
Antworten: 1
24. Nov. 2014, 20:40 179781
Zahlungsansprüche Preis? bzw. Wert?
Nichts, weil die zur Fläche gehören. Du wirst ja auch für den Erwerb der ZA nichts bezahlt haben. Gottfried
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