Vermessung

23. Nov. 2013, 09:18 dorni

Vermessung

Nach mehreren Schwierigkeiten mit Grundstücksnachbarn wegen des Grenzverlaufes möchte ich meine Grundstücke vermessen lassen. Macht das auch die Agrarbezirksbehörde oder muß ich zu einen Geometer? mfg dorni

Antworten: 2

23. Nov. 2013, 09:38 Trulli

Vermessung

Deine Frage kann ich nicht beantworten, aber.... Du solltest dich vorher mit den Nachbarn einigen, das das Vermessen dann die gültige Grenze ist! Ist das Grundstück noch nicht im Grenzkatatster, sondern nur im Grundstücksverzeichnis, dann ist die aktuell bewirtschaftete Grenze die gültige! Ein einseitiges Vermessen ist für die Nachbarn belanglos! mfg

23. Nov. 2013, 18:23 Restaurator

Vermessung

300€ für 16 punkte .... muss a freund oder vereinspartner sein, is ja a echtes schnäppchen. ich hab für eine 400m lange grenze 800 euro bezahlt, waren 12 punkte, durch die krümmung mussten 2 hilfspunkte eingemessen werden. zur eingangsfrage: wenn ihr das einvernehmlich abgesteckt habt lass es einfach vermessen. manchmal gibt es - so wie bei mir - zentimetergenaue pläne aus den 1920ern oder etwas später. wenn die vermessung mit eurem abstecken einigermassen übereinstimmt is die sache eh gegessen. wenn nicht, dann muss der, der mit dem grenzverlauf nicht einverstanden ist klagen. aufhalten kann er die sache nicht. strittige flächen werden dann vom gericht nach der letzten üblichen benutzung zugesprochen. wo das nicht eindeutig bewiesen werden kann teilt das gericht die strittige fläche zu gleichen teilen auf die parteien auf. in so einem fall sollte man sofort allfällige servituten verbüchern lassen, oft betrifft so eine strittige fläche einen der grenze entlang verlaufenden weg oder einen als zufahrt genützten wiesenstreifen. es könnte aber auch mindestabstände von gebäuden zur nachbargrenze verändern, so das ein bauwerk plötzlich zu nahe oder auf der grenze steht. zumindest beim abbruch und neubau könnten sich da schwierigkeiten ergeben. also auch in so einem fall das gleich vertraglich mitregeln, ebentuell das traufenrecht sichern, usw.

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