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Dienstbarkeitsrecht-Wegrecht
23. Nov. 2013, 23:52 ehoe11
Dienstbarkeitsrecht-Wegrecht
Über mein Grundstück führt ein steiler Wiesenweg zu einem Einfamilienhaus. Die Wegbenützung wurde nur sehr selten (max 2 - 3 Fahrten pro Jahr) mit einem PKW in Anspruch genommen, da die Autos wegen der Steilheit immer steckenblieben. Beim Hausbau wurden das ganze Baumaterial mit dem Traktor zur Baustelle gebracht. Nun wurde das Haus verkauft. Der neue Besitzer will den Zufahrtsweg über mein Grundstück nun befestigen und asphaltieren. Muss ich ein Befestigen und Asphaltieren zustimmen?
Antworten: 5
24. Nov. 2013, 07:51 Neudecker
Dienstbarkeitsrecht-Wegrecht
Hallo eohe11 Ob ein erzwingen einer Wegbefestigung seitens des neuen Besitzers rechtlich möglich ist, kann dir am ehesten ein Fachmann der Bezirksbauernkammer oder der Landwirtschaftskammer sagen. Ob es sinnvoll, oder ob es möglicherweise für beide ein Vorteil sein könnte, das must du selber beantworten. An deiner Stelle würde ich mich in die Person des Neuen versetzen und mich fragen? Was würde ich den Grundbesitzer für die erweiterte Rechtseinräumung bieten? Dann würde ich mit diesem Gedanken wenigstens eine Nacht darüber schlafen. Am nächstem Tag schaut die Sache oft ganz anders aus. Aber über den Tisch ziehen lassen würde ich mich sicher nicht. Einen schönen Sonntag wünscht euch Euer Neudecker
24. Nov. 2013, 08:17 po17g
Dienstbarkeitsrecht-Wegrecht
Tach. Da must du e eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Aber ich kann mir beim besten willen nicht vorstellen das dein Nachbar das ohne deine zustimmung machen darf, es ist doch wohl ein unterschied etwas zu benützen oder etwas zu besitzen (hoffe ich zumindest). Mfg
24. Nov. 2013, 08:21 po17g
Dienstbarkeitsrecht-Wegrecht
Wobei ich da vom Asphaltierren schreibe einen schotterweg neu schottern wird er schon dürfen. Mfg
24. Nov. 2013, 11:55 Restaurator
Dienstbarkeitsrecht-Wegrecht
@ehoe11: ich bin kein jurist, aber meines wissens ja. es gibt ja etliche ogh-urteile zu diesem themenbereich und da wird meines wissens sinngemäss so argumentiert, dass durch die vermehrten pkw auch die asphaltierungen zugenommen haben. das ist eine ähnliche fragestellung wie wenn du ein altes servitut mit recht auf fuhrwerk hast: was heutzuzage entspricht dem damaligen fuhrwerk? es kann dich aber keiner zwingen etwas dazuzuzahlen. die müssen das auf ihre eigenen kosten machen. das einzige was du in meinen augen einbringen kannst ist die frage der wasserableitung oder wenn du auf dem weg pferde / rinder treibst, dass es für diese unzumutbar rutschig wird. das die servitutsbreite insgesamt nicht erweitert werden darf versteht sich, denke ich, von selbst. bin selbst sehr gespannt ob der (hoffentlichen) auflösung dieser fragestellung durch AFH.
24. Nov. 2013, 17:27 Christoph38
Dienstbarkeitsrecht-Wegrecht
Wir leben in einem ehemals reinen Bauerndorf, wo auch alle Wege früher im Eigentum der Bauern standen. Nach und nach wurden die Wege ins Gemeindeeigentum übertragen und etliche Wegbenutzer kamen dazu. Da niemand die Entwicklung für 50 Jahre und mehr vorhersehen konnte, haben die Grossväter auch vergessen diverse Absicherungen vorzunehmen. Heute müssen wir Bauern froh sein, wenn uns wegen den Wegen keiner anzeigt. Gutwilligkeit um der Nachbarschaft willen, ohne vorausschauende Absicherungen kann böse ins Auge gehen, da sich am Bauernhof immer mehr abspielt als beim Einfamilienhaus, somit mehr Beanstandungsmöglichkeiten. Kürzlich bei einem Haus wurde meine Frau zusammengestaucht wegen Viehtrieb. Dass wir bei einem Zubau vor 6-7 Jahren gutwillig einer Abstandsunterschreitung zugestimmt haben, war natürlich selbstverständlich. Habe vor 5 Jahren bei passender Gelegenheit eine Gemeindeweg entfernen können, der Bgm war ein bisserl böse, aber der Weg ist weg und damit die Probleme. Würde jedenfalls einen Weg in meinem Eigentum, nie asfaltieren lassen, ohne gleichzeitig klare Regelungen aufzustellen. Schmiede das Eisen solange es heiss ist !
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