Stallumbau

12. Jan. 2005, 19:05 Unknown User

Stallumbau

Ich will meinen Stall etwas vergrößern und weiter bei Anbindehaltung bleiben.Laut Bauernkammer darf ich aber nur mehr einen Laufstall errichten. Ich möchte die Milchkühe anhängen und die Jungtiere in Boxen halten. Ich bin jetzt unsicher geworden, ob es überhaupt erlaubt ist Anbindehaltung mit Auslauf zu errichten.

Antworten: 1

13. Jan. 2005, 12:31 Borusse

Stallumbau

>Das Bundestierschutzgesetz, welches mit 01.01.2005 in Kraft getreten ist, besagt, dass die Anbindehaltung weiterhin erlaubt ist!!! Das ist Gesetz und nichts anderes, wenn es auch von vielen kolportiert wird. Es gibt lediglich Zusatzbestimmungen für Standlänge und -breite (wie auch im Laufstall) und im Bereich der Weidetage. Und selbst hier gibt es Ausnahmen, wie überall im juristischen Bereich. Also bitte liebe Landwirte und Berufskollegen, informiert Euch bitte vorher, bevor hier Thesen aufgestellt werden, die nicht der Wahrheit entsprechen.

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