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Jagd
02. Mai 2007, 12:55 Fidelio
Jagd
Hallo ! Möchte gerne wissen ob ich einen Jäger so ohne weiteres über die eigenen Wiesen fahren lassen muß. Selbst bei einem Weg fahren die Jäger neben den Weg und machen so nebenbei eine neue Fahrspur obwohl Sie ja mit Geländeautos unterwegs sind. Wenn ich den Weg begrenze, mit einem Zaun wird der einfach ein paar Meter weggegeben. Den Jagdpacht zahlen sie doch für das Wild , oder dürfen sie dafür fahren wie sie wollen ,eben weil sie einen Jagdpacht zahlen. Wie sieht es mit einem Jägernotweg aus. Mir ist schon klar das sie das geschossene Wild mit dem Auto abtransportieren müssen , aber müssen sie nicht theroretisch erst zu Fuß gehen um das Wild zu schießen, wenn ich es nicht erlaube zu fahren, und es erst dann mit dem Auto abtransportieren können. Wir sind in Niederösterreich. Mfg. Fideilo
Antworten: 3
02. Mai 2007, 13:02 petermoser
Jagd
Wenst dir das so gefalen lasst bist selbst schuld. Den jager kanst zu mir schiken den verjag ich mit nasse fetzen weil wie du das schreibst ist es bosheit das die neben den weg fahren.
02. Mai 2007, 19:42 harly
Jagd
Feldbefahren ist nicht nur meiner Meinung nach Unweidmännisch. Würde mal sicher gehen ob sich wirklich der Jäger zu schaffen macht .... ev. mit Beweisen .... Foto oder Zeugen. Dann ein persönliches Gespräch ..... wenns nichts bringt weiters mit dem Ortsjagtleiter... wenns nichts bringt Land.... wenns nichts bringt ev. Anzeige Gruß Sepp
02. Mai 2007, 20:15 Nitram
Jagd
Hallo Fidelio! In der Steiermark ist beim Pachtschilling die Benützung von Forststraßen und sonstigen nichtöffentlichen Wegen NICHT inkludiert. Das heißt das unter Umständen neben dem Pachtschilling auch eine Gebühr für die Wegebenützung anfällt. In meinem Revier ist es so, daß die Grundbesitzer für die Wegebnützung keinen gesonderten Beitrag verlangen. Im einem meiner Nachbarreviere wird sehr wohl etwas verlangt. Das betreten von Kulturen ist nur bei Kartoffeln und Feldfrüchten mit größerem Reihenabstand (Mais, Zuckerrüben usw.) erlaubt. Für Grünland gibt es keine Einschränkung beim Betreten. Allerdings sollte es für jeden Jäger eine Selbstverständlichkeit sein keine Schäden anzurichten, auch nicht im Grünland. Das Recht Wiesen zu befahren, ohne Einverständnis des Grundbesitzers, haben die Jäger nicht. Das Fahren neben den Wegen ist genauso wenig erlaubt wie das Versetzen von Zäunen. Ich würde meinen das ist Besitzstörung. Der Jägernotweg dient zum Erreichen eines Revierteiles der auf anderem Wege nicht oder nur mit unverhältnismäßig großem Umweg zu erreichen ist. Es kann aber auch heißen, daß so ein Jägernotweg nur zu Fuß begangen und nicht befahren werden darf. Um diese Mißstände abzustellen versuche mit den Jägern zu reden. Sollte das nicht zum gewünschten Erfolg führen wende dich an das Bezirksjagdamt oder die Berzirksbauernkammer. Liebe Grüße Martin
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