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Genossenschatfsanteile
26. Mai 2010, 20:12 Unknown User
Genossenschatfsanteile
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe versucht, eine Ideensammlung über dieses Thema auf anderen Homepages durchzuführen; bisher mit wenig Erfolg! Ich möchte daher hier meinen Versuch an euch herantragen, weil viele von euch mit Genossenschaften zu tun haben, also Genossenschaftsanteile ( wie Raiffeisen bzw. Lagerhaus) halten. Leider bin ich für den Fall "KONSUM" zu spät geboren. Wer von euch weiß - ohne nachzusehen - was bei Genossenschaften der Zusatz "mit beschränkter Haftung" bedeutet? Falls jemand eine Idee hat, bitte hier melden! Danke für eure Antworten!
Antworten: 1
26. Mai 2010, 21:20 mfj
Genossenschatfsanteile
Hallo, Egal ob Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung (reg. Gen.m.b.H) Es ist eine juristische Person des Privatrechts, an der sich andere juristische oder natürliche Personen (Gesellschafter, Genossenschafter) mit einer Kapitaleinlage beteiligen. Für die Verbindlichkeiten der GmbH, reg.Gen.m.n.H, haftet grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen. Es ist aber Satzungsabhängig. Gerade Genossenschaften haben öfters den Passus: ...die Haftung enthält den zweifachen, dreifachen.... Wert des eingezahlten und gezeichneten Geschäftsguthaben.
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