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Einheitliche Betriebsprämie
14. Nov. 2004, 20:56 Unknown User
Einheitliche Betriebsprämie
Sonderfälle haben die Möglichkeit, im November eine Neueinstufung bzw. Neuberechnung der Einheitlichen Betriebsprämie über die Kammer zu beantragen. Überseht die Frist bis Ende November nicht! Das Geld hiefür stammt aus der nationalen Reserve. Falls es nicht für alle langt, wird aliquot gekürzt. Ob also Sonderfälle ihre volle errechnete Betriebsprämie erhalten können, ist ungewiß. Was meint ihr, wie viele Sonderfälle es gibt und mit welchen Kürzungen zu rechnen ist?
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