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- darf der Sterbliche noch lange nicht
25. März 2013, 10:06 walterst
- darf der Sterbliche noch lange nicht
Quod licet Iovi, non licet bovi. WAs dem Jupiter erlaubt ist, ist dem ochsen nicht erlaubt. Was in Kärnten durch Haider, Dörfler, Scheuch.....geschah, ist verabscheuungswürdig. Bei den Göttern ist das anders. Diese dürfen das. Nämlich Wähler kaufen mit Landesgeldern. siehe Link jetzt wollen auch die Mitarbeiter der LWK diese Prämie haben.
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