- darf der Sterbliche noch lange nicht

25. März 2013, 10:06 walterst

- darf der Sterbliche noch lange nicht

Quod licet Iovi, non licet bovi. WAs dem Jupiter erlaubt ist, ist dem ochsen nicht erlaubt. Was in Kärnten durch Haider, Dörfler, Scheuch.....geschah, ist verabscheuungswürdig. Bei den Göttern ist das anders. Diese dürfen das. Nämlich Wähler kaufen mit Landesgeldern. siehe Link jetzt wollen auch die Mitarbeiter der LWK diese Prämie haben.

Antworten: 0

ähnliche Themen

  • 0

    Weinkeller

    Ich möchte einen kleinen Weinkeller in den Hang bauen. Kennt jemand einen kompetenten Planer oder Handwerker der mir dabei helfen könnte? Lg

    mag gefragt am 26. März 2013, 08:44

  • 0

    mfa online

    Hallo, Werde heuer auch wieder online abgeben. Ist wirklich eine tolle sache. Das digidalisieren will die Kammer nicht aus der Hand geben und ist gar nicht interessiert das die Bauern selber das mache…

    energiewald gefragt am 26. März 2013, 06:43

  • 0

    lindner geotrac 93

    Hallo.Wer hat bei seinem geotrac auch Probleme mit der dieselpumpe?Habe gestern die dritte eingebaut.Baujahr 2006,2900 Bst.!!!!Danke im vorraus

    mawei gefragt am 25. März 2013, 20:18

  • 0

    Forststraßen Förderung

    Hallo Weis jemand von euch ob es auch weiter die Forststraßenförderung gibt? würde gerne eine Forststraße bauen jedoch würde es ohne Förderung etwas zu Teuer Leo

    leo22 gefragt am 25. März 2013, 20:04

  • 5

    Flächenleistung Motormäher

    hey Forum Meine Frage: Wie breit oder was für ein Motormäher müste es sein das 8ha Wiese in 3h gemäht ist? Will nämlich meinen Bruder überreden einen Brillmaier mit 2.6m Doppelmesser zu kaufen! vielen…

    Moelnjor gefragt am 25. März 2013, 19:15

ähnliche Links