Anerbengesetz + Erbhof

25. Sept. 2011, 08:55 markus32

Anerbengesetz + Erbhof

Ich bin mir beim Anerbengesetz (Erbhof) nicht ganz im klaren. 1. Gilt für jeden landw. Betrieb das Erbhof-Anerbengesetz? 2. Woran erkennt man einen Erbhof, wenn Punkt eins nicht zutrifft? 3. Gibt es die Möglichkeit die Erbhofregelung zu beantragen? 4. Müsste man im Todesfall eines Elternteils den Pflichtteil für Minderjährige Kinder, unverzüglich (z.B. auf ein Sparbuch) hinterlegen, bis die Kinder Volljährig sind? Hab schon einiges gegoogelt aber nichts hilfreiches gefunden, würde mich über Infos sehr freuen. Schönen Tag wünsch Ich Markus

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