Beim Kauf von Bio-Futter ist die Zertifizierung des Verkäufers zentral. Jeder Biobetrieb hat eine anerkannte Öko-Kontrollstelle (in Österreich z. B. Austria Bio Garantie, Biokontrollservice Austria, LACON, BIOS, in Deutschland etwa ABCERT, GfRS, Kontrollverein Ökologischer Landbau) und trägt eine individuelle Codenummer (z. B. AT-BIO-301). Diese Codenummer erscheint auf Lieferscheinen, Rechnungen und idealerweise auf einem separaten Bio-Zertifikat, das vor jedem Kauf vorgelegt werden sollte.
Achten Sie auf korrekte Warenbezeichnung: "Bio", "öko" oder "aus kontrolliert biologischem Anbau" darf nur für vollständig umgestellte Ware verwendet werden. Ware in der Umstellungsphase wird als Umstellungsware (U1/U2) deklariert. Für den grenzüberschreitenden Handel innerhalb der EU gilt die einheitliche Öko-Verordnung, Importe aus Drittländern benötigen zusätzliche Bescheinigungen (COI). Dokumentieren Sie jeden Zukauf lückenlos, Ihre eigene Kontrollstelle wird die Belege bei der Jahreskontrolle prüfen.