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Bio-Futterbörse kaufen & verkaufen

Zertifiziertes Bio-Heu, Bio-Stroh, Bio-Getreide und Bio-Silage nach EU-Öko-Verordnung
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Herbert Krabichler

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Johanna Schachinger

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Bio-Futterbörse auf Landwirt.com: zertifiziertes Futter für Biobetriebe

Die Bio-Futterbörse auf Landwirt.com richtet sich an Bio-Landwirte, die ihren Futterbedarf nach EU-Öko-Verordnung 2018/848 abdecken müssen. Angeboten werden Bio-Heu, Bio-Stroh, Bio-Silage, Bio-Mais, Bio-Getreide (Gerste, Weizen, Hafer, Buchweizen) und sonstige Bio-Futtermittel. Alle Anbieter müssen von einer anerkannten Öko-Kontrollstelle zertifiziert sein und die Futtermittel lückenlos rückverfolgbar dokumentieren.

Die EU-Öko-Verordnung schreibt für Wiederkäuer mindestens 60 Prozent Bio-Futter aus dem eigenen Betrieb oder regionaler Bio-Produktion vor, für Schweine und Geflügel gelten detaillierte Rations- und Herkunftsregeln. In der Umstellungsphase (zwei bis drei Jahre je nach Kultur) dürfen Partien als Umstellungsware deklariert und oft zu geringeren Aufschlägen vermarktet werden. Weitere konventionelle und Bio-Angebote finden Sie in der Futterbörse-Hauptübersicht sowie unter Heu, Stroh und Sonstige Futtermittel.

Worauf bei Bio-Futter achten: Zertifikate, Kontrollstelle, Rückverfolgbarkeit

Beim Kauf von Bio-Futter ist die Zertifizierung des Verkäufers zentral. Jeder Biobetrieb hat eine anerkannte Öko-Kontrollstelle (in Österreich z. B. Austria Bio Garantie, Biokontrollservice Austria, LACON, BIOS, in Deutschland etwa ABCERT, GfRS, Kontrollverein Ökologischer Landbau) und trägt eine individuelle Codenummer (z. B. AT-BIO-301). Diese Codenummer erscheint auf Lieferscheinen, Rechnungen und idealerweise auf einem separaten Bio-Zertifikat, das vor jedem Kauf vorgelegt werden sollte.

Achten Sie auf korrekte Warenbezeichnung: "Bio", "öko" oder "aus kontrolliert biologischem Anbau" darf nur für vollständig umgestellte Ware verwendet werden. Ware in der Umstellungsphase wird als Umstellungsware (U1/U2) deklariert. Für den grenzüberschreitenden Handel innerhalb der EU gilt die einheitliche Öko-Verordnung, Importe aus Drittländern benötigen zusätzliche Bescheinigungen (COI). Dokumentieren Sie jeden Zukauf lückenlos, Ihre eigene Kontrollstelle wird die Belege bei der Jahreskontrolle prüfen.

Was kostet Bio-Futter im Vergleich zu konventionellem Futter?

Bio-Futter ist deutlich teurer als konventionelles Futter. Als grobe Richtwerte: Bio-Heu liegt 30 bis 60 Prozent über konventionellem Preis, Bio-Stroh rund 40 bis 70 Prozent darüber. Bio-Weizen kostet aktuell 80 bis 150 Euro mehr pro Tonne als konventionelle Ware, Bio-Gerste 60 bis 120 Euro mehr pro Tonne, Bio-Hafer ist oft doppelt so teuer wie konventioneller Futterhafer. Umstellungsware liegt preislich zwischen konventionell und Bio. Aktuelle Preise sehen Sie in den laufenden Inseraten.

Darf Umstellungsware als Bio-Futter eingesetzt werden?

Umstellungsware darf in begrenztem Umfang im eigenen Betrieb sowie im Handel zwischen Biobetrieben verwendet werden. Die EU-Öko-Verordnung unterscheidet zwischen U1-Ware (im zweiten Umstellungsjahr) und U2-Ware (im dritten Umstellungsjahr). Für Wiederkäuer gelten bestimmte Mengengrenzen, die Kennzeichnung und Dokumentation müssen klar erfolgen. Sprechen Sie im Zweifel immer mit Ihrer Kontrollstelle, bevor Sie Umstellungsware zukaufen.

Welche Bio-Kontrollstellen gibt es in Österreich?

In Österreich sind unter anderem Austria Bio Garantie (AT-BIO-301), BIOS, LACON und SGS Austria Controll-Co anerkannt. Jede Kontrollstelle prüft Biobetriebe mindestens einmal jährlich, darüber hinaus erfolgen unangekündigte Stichprobenkontrollen. In Deutschland gibt es weit über 20 anerkannte Kontrollstellen, in der Schweiz sind vor allem bio.inspecta und Bio Test Agro relevant. Beim grenzüberschreitenden Handel zählt die jeweilige Codenummer, alle Stellen arbeiten nach denselben EU-Mindeststandards.