Antworten: 3
  17-10-2011 20:43  Sperre_234
Einheitswert!
Hallo!
Einheitswert!
Was bedeutet dieser Wert? Wie wird er berechnet?
Wenn Grundstücke verkauft oder gekauft werden, was geschieht mit dem Einheitswert!
Hat den jeder, oder nur Land.- und Forstwirte.
Danke


  18-10-2011 02:00  AnimalFarmHipples
Einheitswert!
Der Einheitswert ist eine nach regionalen Gesichtspunkten standardisierte Meßgröße des Liegenschaftswerts und dient vor allem steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Zwecken. Grundlage dafür ist das Bewertungsgesetz, davon betroffen sind alle Liegenschaften, für die Grundsteuer zu entrichten ist, also nicht nur Land- und Forstwirte.
Wenn Grundstücke veräußert werden, erfolgt zum 1. Januar des Folgejahres eine sog. "Nachfeststellung" bezüglich aller betroffenen Liegenschaften durch das Finanzamt; dabei wird allerdings nicht etwa neu bewertet, sondern nur die bisherige Bewertung fortgeschrieben (es gilt also zB auch der bisherige sog. Hektarsatz als Meßgröße für den landwirtschaftlichen Bodenwert weiterhin, sofern die betroffenen Liegenschaften weiterhin landwirtschaftlich gewidmet sind; wenn nicht, wird lediglich der zum letzten Hauptfeststellungszeitpunkt geltende Boden- und Gebäudewert fortgeschrieben, wobei aber vom Gebäudewert je nach Alter bis zu 80 % abgeschrieben werden bzw. unbenützbare Gebäude ganz ausgeschieden werden können).
Gleichzeitig mit der Einheitswert-Nachfeststellung wird auch der sog. Grundsteuer-Meßbetrag neu festgesetzt. Dieser ist dann Basis für die Festsetzung der Grundsteuer und Bodenwertabgabe durch die Gemeinde, der bäuerlichen Beiträge zum Familienlastenausgleichsfonds durch das Finanzamt oder auch der bäuerlichen Unfall-, Kranken- und Sozialversicherungsbeiträge.

  18-10-2011 20:04  Sperre_234
Einheitswert!
Hallo AnimalFarmHipples!
Vielen Dank für die schnelle, aufschlussreiche Antwort


  18-10-2011 22:46  may
Einheitswert!
Neben dem landw. Einheitswert gibt es auch noch Einheitswerte für unbebaute Grundstücke (Baugrund), Wohnungswert ("normale" Häuser, auch das bäuerl. Wohnhaus), usw., wobei diese hauptsächlich für die Grundsteuer bewertet sind.




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