Anerbengesetz + Erbhof

Antworten: 3
  25-09-2011 08:55  markus32
Anerbengesetz + Erbhof
Ich bin mir beim Anerbengesetz (Erbhof) nicht ganz im klaren.

1. Gilt für jeden landw. Betrieb das Erbhof-Anerbengesetz?
2. Woran erkennt man einen Erbhof, wenn Punkt eins nicht zutrifft?
3. Gibt es die Möglichkeit die Erbhofregelung zu beantragen?
4. Müsste man im Todesfall eines Elternteils den Pflichtteil für Minderjährige Kinder, unverzüglich (z.B. auf ein Sparbuch) hinterlegen, bis die Kinder Volljährig sind?

Hab schon einiges gegoogelt aber nichts hilfreiches gefunden, würde mich über Infos sehr freuen.

Schönen Tag wünsch Ich
Markus

  25-09-2011 20:10  markus32
Anerbengesetz + Erbhof
Danke Tria, ja ich genoss den heutigen Tag in vollen Zügen.
Als Bauer ob der Enns glaube ich wird das Anerbengesetz BGBL... zutreffen.
Definition Hofstelle? ist mir etwas unklar.
Ist der Flächenanteil ausschlaggebend, was wäre bei einem sehr hohen Pachtgrundanteil im Verhältnis zur Eigenfläche.

Markus

  25-09-2011 20:28  may
Anerbengesetz + Erbhof
Gesetz ist zu finden im ris
www.ris.bka.gv.at
suchbegriff anerbengesetz, am besten alle auswählen - gibt viel Lesestoff
oder nur das Gesetz
www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001969

im Streitfall ist die Frage, ob ein Erbhof vorliegt von einem Sachverständigen festzustellen
schönen Sonntag noch, Hans



Mehr Infos zeigen
Landwirt.com Händler
  • Händlersuche
  • Händleranmeldung
  • Mediadaten
Landwirt.com User
  • Einloggen
  • Registrieren

Hilfe/Kontakt
Unternehmen
Apple Store
Get it on Google Play
HUAWEI AppGallery
Landwirt.com GmbH, your marketplace, Rechbauerstraße 4/1/4, A-8010 Graz
Alle Angaben ohne Gewähr - Druck- und Satzfehler vorbehalten. marktplatz@landwirt.com
© Copyright 2024 Landwirt.com GmbH Alle Rechte vorbehalten.