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Anerbengesetz + Erbhof
Ich bin mir beim Anerbengesetz (Erbhof) nicht ganz im klaren.
1. Gilt für jeden landw. Betrieb das Erbhof-Anerbengesetz?
2. Woran erkennt man einen Erbhof, wenn Punkt eins nicht zutrifft?
3. Gibt es die Möglichkeit die Erbhofregelung zu beantragen?
4. Müsste man im Todesfall eines Elternteils den Pflichtteil für Minderjährige Kinder, unverzüglich (z.B. auf ein Sparbuch) hinterlegen, bis die Kinder Volljährig sind?
Hab schon einiges gegoogelt aber nichts hilfreiches gefunden, würde mich über Infos sehr freuen.
Schönen Tag wünsch Ich
Markus
Anerbengesetz + Erbhof
Danke Tria, ja ich genoss den heutigen Tag in vollen Zügen.
Als Bauer ob der Enns glaube ich wird das Anerbengesetz BGBL... zutreffen.
Definition Hofstelle? ist mir etwas unklar.
Ist der Flächenanteil ausschlaggebend, was wäre bei einem sehr hohen Pachtgrundanteil im Verhältnis zur Eigenfläche.
Markus
Anerbengesetz + Erbhof
Gesetz ist zu finden im ris
www.ris.bka.gv.at
suchbegriff anerbengesetz, am besten alle auswählen - gibt viel Lesestoff
oder nur das Gesetz
www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001969
im Streitfall ist die Frage, ob ein Erbhof vorliegt von einem Sachverständigen festzustellen
schönen Sonntag noch, Hans
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