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Skontoabzüge bei USt-Voranmeldung
Morgen,
da das nächste Quartal sich gleich dem Ende neigt, bin ich wieder dabei die USt-Voranmeldung zusammenzustellen.
Im Sommer hatte ich eine gröbere Baustelle, wo ich dann bei den Rechnungen natürlich auch Skontoabzüge ausgenützt habe.
Jetzt stellt sich aber für mich die Frage, wie ich das ganze in der USt-Voranmeldung reinbringe.
Muss ich vom überwiesenen Betrag mir die 20% ausrechnen und als Vorsteuer geltend machen, oder den auf der Rechnung ausgewiesenen Betrag?
Danke
Grüße
Hubert
Skontoabzüge bei USt-Voranmeldung
Der Zahlungsbetrag den du Tatsächlich Überweist ist ausschlaggebend.
mfg KG
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