Bewusstloser haftet für Pferd

Antworten: 7
  15-03-2010 17:34  Christoph38
Bewusstloser haftet für Pferd
Schadenersatz: Bewusstloser haftet für sein Pferd

14.03.2010 | 18:54 | (Die Presse)

Nach Kollaps eines Trabrennfahrers war das Pferd auf die Straße gelaufen.

http://diepresse.com/home/recht/rechtallgemein/546289/index.do?from=gl.home_rechtspanorama

So gesehen ist es wahrscheinlich auch beim Kühe treiben besser, man hat keinen Kollaps, Herzinfarkt, Schlaganfall etc.
Die Kühe könnten ja auskommen und was anstellen.

  15-03-2010 17:44  biolix
Bewusstloser haftet für Pferd
Hallo !

na sicher wer sonst, er hat hoffentlich wie alle Pferdehalter auch eine Haftpflichtversicherung, und die drückt sich nun hoffentlich nicht...

lg biolix

  15-03-2010 19:44  777
Bewusstloser haftet für Pferd
@ Biolix

Haftpflicht wird er haben, aber es geht darum ob er die Aufsichtspflicht..Sorgfaltspflicht ..wie auch immer verletzt hat.

Wenn ein Rind von der Weide auskommt wo der Zaun nicht in Ordnung ist und in ein Auto rennt, steigt dir die Haftpflichtversicherung eventuell aus weil es nicht ordnungsgemäß verwahrt war.

In dem Fall mit dem Trabrennfahrer kann ich es nicht ganz verstehen das er zur Verantwortung gezogen wird, meiner Meinung nach hat er die Sorgfaltspflicht nicht vorsätzlich verletzt, wäre meiner Meinung nach ein Versicherungsfall.

  15-03-2010 20:09  biolix
Bewusstloser haftet für Pferd
eben du sagst es Inge !

lg biolix


  15-03-2010 22:20  walterst
Bewusstloser haftet für Pferd
ich glaube, es geht in diesem Fall zuerst einmal darum, dass der Pferdehalter die Schuld zugewiesen bekommt - damit trägt die Haftpflichtversicherung den Schaden des Geschädigten.

Wenn der Pferdehalter keine Schuld trägt, dann müsste der Geschädigte seinen Schaden selber tragen. Das wäre ja auch nicht ganz leicht verständlich.

Angenommen ich kollabiere in meinem Auto und verursache dann bewusstlos einen Blechschaden (oder schlimmeres).
Es wird mir auch niemand einen großen Vorwurf machen, dass ich gefälligst einen oder zwei Reservefahrer mitnehmen hätte sollen.
Trotzdem werde ich für den Schaden aufkommen müssen - Haftpflicht.

Ich bin aber nicht sicher, wie es ist, wenn mich der Blitz streift?

  16-03-2010 08:21  Johannfranz
Bewusstloser haftet für Pferd
@ walterst

........."wenn mich der Blitz streift?"

Unserer, (der österr.) "Recht" - sprechung ist so einiges zuzutrauen !

  16-03-2010 09:21  ALADIN
Bewusstloser haftet für Pferd
Walter hat es ganz treffend gesagt. Es muss derzeit jemand die Schuld haben, damit die Versicherung zahlen muss. Wenn niemand Schuld hat, dann ist das höhere Gewalt und der Geschädigte, bleibt auf dem Schaden sitzen. Das heißt ja nicht, dass der "Schuldige" dann auch noch Strafrechtlich verfolgt wird.
Inge. Das Beispiel mit dem Rinderzaun war gar nicht so schlecht, nur ist es genau umgekehrt. Wenn der Zaun schlecht ist, das die Kühe auf die Straße laufen, ist das vielleicht fahrlässig aber noch lange nicht vorsätzlich. Wenn der Zaun aber einen gewissen Zustand und eine gewisse Höhe hat (für die Tierarten verschieden) und die Tiere trotzdem ausbrechen, z.B:wegen eines Gewitters, wird dem Geschädigten der Schaden derzeit nicht ersetzt, wenn dem Tierhalter kein schuldhaftes Verhalten nachgewiesen werden kann.
Das soll aber noch heuer anders werden. Nach einer Gesetzesänderung soll der Besitzer (bzw. Versicherung) immer z.B: für Schäden, die seine Tiere verursacht haben bezahlen müssen. Finde ich auch richtig.

  16-03-2010 10:02  777
Bewusstloser haftet für Pferd
@ aladin....das hätte ich jetzt nicht gewusst, hab gedacht wenn der Zaun schlecht ist und die Tiere auskommen, könnte es sein, daß man für den Schaden selber aufkommen muß,
aber daß es umgekehrt ist, erstaunt mich.
Wieder was dazu gelernt.




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