Wasseranschlusspflicht

28. Jan. 2013, 22:37 Bauernhaus

Wasseranschlusspflicht

Wenn man im 50 m-Bereich einer Ortswasserleitung liegt, besteht Anschlusspflicht an die Ortswasserleitung und Entnahmeverpflichtung zumindest für den Hausgebrauch. Wie geht das, wenn sich Wohnhaus und Wirtschaftsteil leitungsmäßig nicht trennen lassen? Gibt es für landw. Betriebe Ausnahmebestimmungen, wenn der eigene Brunnen Trinkwasserqualität hat und genügend liefert?

Antworten: 6

28. Jan. 2013, 22:54 browser

Wasseranschlusspflicht

Bauernhaus frag bei der Gemeinde einfach nach oder hast Angst

28. Jan. 2013, 23:22 Restaurator

Wasseranschlusspflicht

wasseranschlusspflicht ist gegeben. ausnahmeansuchen um befreiung von der anschlusspflicht ist möglich. dabei wird aber dein brunnen beurteilt ob er dem stand der technik entspricht und auch aufgrund der umgebung (alte müllager, gedüngte felder,...) immer trinkwasserqualität aufweisen wird. abnehmen musst du aber nur das trinkwasser, sprich: wenn baulich möglich kannst du auch einen brauchwasserkreislauf mit deinem eigenen wasser bauen (toilette, waschmaschine,...) wie weit die bundesländer / gemeinden das unterschiedlich handhaben weiss ich nicht. bei uns haben sie vor jahren einem den nutzwasserkreislauf mit regenwasser aus der zisterne fürs klo verboten weil vom dach vogeldreck hineinkommen könnte..... :(

28. Jan. 2013, 23:53 freidenker

Wasseranschlusspflicht

Hallo, vielleicht hilft dir das weiter

29. Jan. 2013, 01:15 pre

Wasseranschlusspflicht

Hab heute auch eine Verständigung wegen der Anschlußpflicht bekommen. Zumindest für den Hausgebrauch, Landwirtschaft ausgenommen. Reden sich aufs Land OÖ aus, von Ausnahmen ist zumindest im Schreiben der Gemeinde keine Rede. mfg pre

29. Jan. 2013, 08:18 golfrabbit

Wasseranschlusspflicht

In meiner Gemeinde besteht keine Anschlußpflicht für Wasser, sehr wohl aber für Kanal. Obwohl dieser Anschluß teurer ist sind die meisten froh, da bei unseren Lehmböden Versickern nicht lange funktioniert. Für Eigengebrauch sind keine Quelluntersuchungen notwendig, anders aber bei Gästebeherbergung usw.. Die TIMI verlangt ebenfalls geprüfte Trinkwasserqualität, die Verwendung von Nutzwasser für WC-- ist untersagt, da 1. Verdienstentgang Wasser-/Klärwerk und 2. Möglichkeit durch Unwissen einmal solche Leitungen als Trinkwasser zu verwenden.

29. Jan. 2013, 11:51 rotfeder

Wasseranschlusspflicht

Hallo! Das ist in jedem Bundesland verschieden. In OÖ wird wohl Anschlußpflicht sein, da ja die Kanalgebühr auch über den Wasserverbrauch bezahlt wird.

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