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30. Dez. 2009, 17:11 feibe
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Ob da nicht möglicherweise ein strafbarer Tatbestand abzuleiten ist. Mit Kauf eines Loses wurde ja zu beginn ein kaufvertrag - so traktor gewonnen wird- zur Erlangung eines Traktors mit einen Wert von €95.000,-- geschlossen. Wo bleibt jetzt die Differenz von ca. 30.000 Euro, ob die nicht einklagbar sind???? Schau ma mal! Man kann ja auch nicht eine Villa zum kauf feilbitten und wenn der kunde den preis daführ bezahlt hat sagen du bekommst nur das nebengebäude z.b. einen schuppen, oderrr ??
Antworten: 1
30. Dez. 2009, 23:23 Schaf_1608
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Ja das haben wir ja gestern bereits diskutiert..... Finde es auch ein eFrechheit... Ich bin mit dem 300er auch zufrieden, passt mir eig eh besser, aba i überleg mir ob i di differenz einklag.... Wobei 30.000 werdens nit sein... glg
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