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UBAG Sinnvol oder nicht ?
13. Sept. 2007, 23:04 Neudecker
UBAG Sinnvol oder nicht ?
Ich komme gerade von einer Informationsveranstaltung. Das Thema war ÖPUL 2007 Was wir da zu hören bekommen haben, lässt mich erschaudern. Obwohl bis Heute noch nichts beschlossen ist, heißt es, Anordnungen zu befolgen, die uns möglicherweise in den nächsten Jahren zum Verhängnis werden könnten! Warum gerade UBAG für Umweltgerechte Bewirtschaftung im Acker und Grünland stehen soll , kann ich mir bei Bestem Willen nicht mehr Erklären. Als Beispiel nenne ich die Auflage, einen Blühstreifen auf Ackerflächen anzulegen. Was wird vermutlich der Kontrollor im Jahre 2010 beanstanden ? Bauer du hast im Jahre 2007 diese Maßnahme nicht befolgt. Daher werden von Dir die ausbezahlten Fördergelder Zurückgefordert! Im Grünland verhält es sich Ähnlich Habe ich etwa eine ertragsschwache Bach - oder Waldrandwiese, dann mag es schon sinnvoll sein, diese Fläche nur zweimal zu Mähen. Es wächst ja sowieso nicht viel . Ist die Wiese aber Eben und Ertragreich, dann wird es vermutlich nach dem zweiten Schnitt nur mehr verpilztes Futter geben. Dieses ist dann verfault und zum Abweiden in keiner Weise geeignet.. Ist das Umweltgerechte Bewirtschaftung ? Ich frage mich daher: Wer wird am Ende, Nutznießer von ÖPUL 2007 sein ? Mit herzlichem Gruß Euer Neudecker
Antworten: 3
13. Sept. 2007, 23:36 Fetzerl
UBAG Sinnvol oder nicht ?
Wie schon einige Male gesagt: Bei UBAG sehr genau überlegen, ob man da einsteigt; ich hab für mich beschlossen, das jedenfalls nicht zu tun. Zu den rückwirkenden Auflagen nur eins: ich kann nur das einhalten, was mir bekannt war bzw. bekannt sein musste. Für die Auflage mit den Blühstreifen gilt das nicht, denn diese wurde erst Anfang August bekanntgegeben (und erst Mitte Juli als Idee geboren), also viel zu spät, um sie überhaupt einhalten zu können (die Anlage muss bekanntlich bis 15. Mai erfolgen, wenn ich mich nicht irre). Für den Fall, dass mir die AMA da Sanktionen aufdrücken würde, weil ich das nicht eingehalten habe, würde ich sofort berufen und das mal durch alle Instanzen bis zum EuGH durchfechten (mit Hilfe einer guten Rechtsschutzversicherung). Ich bin mir ziemlich sicher; dass das einer gerichtlichen Auseinandersetzung nicht standhalten würde. Eins sollte schon klar sein: wir müssen uns von Ministerium, AMA und Konsorten nicht alles gefallen lassen! LG, Franz
14. Sept. 2007, 20:10 815
UBAG Sinnvol oder nicht ?
das wird ja noch lustig beim Ausfüllen von Schlagaufzeichnungen! Warum schweigen da die Kammerräte bzw. Landeskammerräte zu diesem Unfug? Jeder Funktionär bzw. Bedienstete der diesen Unfug zu den Bauern hinaus trägt ist mit Schuld an diesen Blödsinn! Motto, nach oben buckeln, nach unten treten!
14. Sept. 2007, 20:10 815
UBAG Sinnvol oder nicht ?
das wird ja noch lustig beim Ausfüllen von Schlagaufzeichnungen! Warum schweigen da die Kammerräte bzw. Landeskammerräte zu diesem Unfug? Jeder Funktionär bzw. Bedienstete der diesen Unfug zu den Bauern hinaus trägt ist mit Schuld an diesen Blödsinn! Motto, nach oben buckeln, nach unten treten!
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