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SVB Beitrag der Landwirtschaft
14. Aug. 2015, 08:18 schnapsidee
SVB Beitrag der Landwirtschaft
Es wird immer wieder von den überhöhten SVB Beiträgen geredet und gejammert (wie z. B. jetzt wieder wegen der Dürre, Vorschlag UBV - Beiträge vom Bund bzw. Land übernehmen), doch wenn dann die Pensionierung ansteht, möchte jeder eine möglichst hohe Pension haben. Hier mein Vorschlag für eine gerechte Beitragszahlung: Wie wäre es, wenn man die Beiträge an das Einkommen des einzelnen Betriebes koppelt. Mir ist klar, da muss dann jeder Betrieb gewisse Aufzeichnungen machen die auch nachvollziehbar sind, aber sind wir das nicht schon gewohnt, angefangen von den Düngeaufzeichnungen und diversen anderen AMA Aufzeichnungen oder eventuell gar die Buchführung zum Optieren fürs Finanzamt. Aber eines ist wohl unbestritten, mit so einer Regelung für alle Betriebe, gibt es eine derartige Unstimmigkeit nicht mehr. Mit so einem System wären die Beiträge am gerechtesten berechnet, wenn jemand eventuell mehr zahlen möchte, wegen der Pension, so kann er freiwillig einen höheren Pensionsbeitrag zahlen. Vielleicht sollten wir alle einmal über das System nachdenken. Ich halte es jedenfalls für nicht realistisch bzw. für einen falschen Ansatz, wenn man wegen einer Dürre, die Übernahme der SVB Kosten durch den Bund u. das Land fordert. Einfach gesagt, aber ich denke, dass sich alle Betriebe den jährlichen Gegebenheiten anpassen müssen, d. h. entweder darauf einstellen dass Futter zugekauft werden muss oder den Betrieb so anpassen dass er über die Runden kommt. Ich wünsche uns allen möglichst bald die ersehnten Regenmengen.
Antworten: 4
14. Aug. 2015, 09:00 Radagast
SVB Beitrag der Landwirtschaft
Ja, es wäre am fairsten, wenn jeder Betrieb eine doppelte Buchhaltung machen würde. Aber, der Zeitaufwand, bzw. die Steuerberaterkosten wären so hoch, dass sich dadurch die Landwirtschaft für viele nicht mehr lohnen würde.
14. Aug. 2015, 09:23 cowkeeper
SVB Beitrag der Landwirtschaft
Ihr wissts aber schon, das es dieses Modell schon Jahre (Jahrzehnte?) lang gibt. Es nennt sich Beitragsgrundlagenoption glaub ich. Du zahlst die SVB Beiträge einfach nach deinem Einkommen laut Einkommenssteuerbescheid. Davon darfst du noch die bezahlten svb beiträge abziehen. Allerdings gilt nicht der Einkommenssteuerbescheid aus der Pauschalierung. Das heißt glaub ich mindestens Einnahmen/ausgabenrechnung. Aber jederzeit und ab sofort möglich. lg cowkeeper
14. Aug. 2015, 10:05 ludwig1
SVB Beitrag der Landwirtschaft
@Radagst Es hieß früher: wer schreibt, der bleibt In einer normalen Landwirtschaft fallen nicht so viele Belege an, daß das nicht machbar wäre.
17. Aug. 2015, 10:35 colonus
SVB Beitrag der Landwirtschaft
Nur eines muss man halt auch sagen, wenn ich als kleiner 8ha Grünlandbauer Optiere, dann zahle ich wahrscheinlich oder wenn ich den Betrieb meiner Frau verpachte weniger SVB, ich vermute nur, da ich es nicht genau weiß. Was ist aber dann mit der Pension?? Ich kenne einige selbstständige zumeist 1. Mann Firmen die sehr wenig SV einzahlen. Jetzt ist einer davon in Pension und er arbeitet noch immer nebenbei, da er von der Pension nicht leben kann!! Das ist halt das andere Problem!!! Mir geht\'s nicht anders wenn ich sehe das die SVB p.Q. nicht ganz 700 Euro haben will so gehen schon mal 4 Milchgelder nur für die SVB drauf!!! Aber was soll`s man darf halt nicht jammern, entweder durchbeißen oder verpachten.....
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