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SVB Beiträge
17. Nov. 2015, 19:58 chris_cvt
SVB Beiträge
Hallo Forum! ich habe vor einen Betrieb mit 30 ha Ackerbau zu übernehmen und würde den Betrieb im Nebenerwerb führen. Hierbei würde ich dann für die Landwirtschaft SV Beiträge zahlen und auch an die GKK als Angesteller! Nun zu meiner Frage: wieviel müsste man als Angestellter verdienen, sodass man weniger SVB Beitrag zahlen muss? mfg
Antworten: 6
17. Nov. 2015, 20:12 einfacherbauer
SVB Beiträge
Ich wüsste ein paar tipps da würde jeder nebenerwerbsbauer die SVB vernichten.
17. Nov. 2015, 21:04 rwinkler
SVB Beiträge
einfach mal nach höchstbeitragsgrundlage svb googln...
17. Nov. 2015, 21:27 chris_cvt
SVB Beiträge
Na dann erzähl uns von den Tipps!
20. Nov. 2015, 16:28 neopath
SVB Beiträge
Hallo Chris_cvt!! Also mein Tip ist , einen seriösen Steuerberater aufzusuchen. Denn was ich hier im Forum gelesen habe ist das meiste \"gefährliches Halbwissen\" gg. @SVB Beitragsgrundlagenoption: nun denn: ca 50% Beitrag zu sparen wenn ich das Geld jetzt brauche und nicht erst in der Pension wo es schon zu spät ist,..........usw blablabla ist eben auch ein guter Grund. Schöne Grüße und viel Erfolg allen Bauern in der nächsten Zeit!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
22. Nov. 2015, 10:19 Holae
SVB Beiträge
Hallo! Muss neopath recht geben, lass dich gut beraten, SVB, GKK, Finanzamt, u. co. sind verpflichtet dir Auskunft zu geben. Du musst nur die richtigen Fragen stellen!? Soweit ich weiß, war auch in meinem Fall so, sind beides Plichtversicherungen. Wenn du deinen Betrieb selbst bewirtschaftest musst du die kompletten Zahlungen nach EW leisten, und wenn du noch zusätzlich bei einer Firma angestellt bist, auch dort die kompletten Abzüge in kauf nehmen. Die Berechnung von Aequitas läuft nur im Nebenerwerb(MR, Vermietung, Ausschank,...) so. Viel Spaß beim erkundigen, Gruaß aus Tirol
22. Nov. 2015, 11:53 beatl
SVB Beiträge
Jeder Bauer hat die Möglichkeit sich bei der SVB über die verschiedensten Möglichkeiten der Beitragsberechnung (nach EHW, große oder kleine Option, Betriebsführung als KG oder Gesbr.) beraten zu lassen. Oft ist es so, dass die Bauern bereits mit einer vorgefertigten Meinung zum Sprechtag kommen und nichts anderes mehr hören wollen, als Sie glauben zu wissen (Erfahrung nach jahrelanger Beratungstätigkeit). Natürlich gibt es Möglichkeiten, den Beitrag auch ganz zu stornieren, wenn der Betrieb zur Gänze stillgelegt ist und keine Förderungen Bezogen werden. Bezüglich gemeinsamer Betriebsführung in Form eine GesbR wäre ich sehr vorsichtig, da bei Auflösung der GesbR auf jeden Fall Veräußerungsgewinne zu versteuern sind (Im Wald zählt hier nicht der Zuwachs im Zeitraum der GesbR sondern der Wert des Waldes). mfg beatl
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