Stilllegungsverpflichtung

19. Juli 2004, 11:30 oekonomie

Stilllegungsverpflichtung

Gibt es schon Planungssicherheit in Bezug auf die Stilllegungsverpflichtung für das Jahr 2005? Bleibt der Prozentsatz bei fünf oder muss man bis zum Frühjahrsanbau warten?

Antworten: 1

21. Juli 2004, 01:27 Borusse

Stilllegungsverpflichtung

> Die Stilllegungsverpflichtung bleibt trotz GAP-Reform aufrecht. Ob es nun 5 oder 10% sein wird entscheidet sich erst im Zuge der nächsten Mehrfachantragsübernahme, die ja erhalten bleibt. Die Betriebsprämie wird auch auf die Stilllegungsflächen ausbezahlt und erhalten in der neuen Reform Vorrang. Das ist der aktuelle Stand der Diskussion!

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