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Pickerpflicht
15. Mai 2014, 14:48 Herbert3
Pickerpflicht
Hallo vielleicht kann mir jemand helfen Muss ich wenn ich einen Traktor neu anmelde der im Typenschein 25.7 km Höchstgeschwindigkeit eingetragen hat zur jährlichen Pickerl überprüfung ??
Antworten: 1
15. Mai 2014, 15:20 fergie
Pickerpflicht
ab 25km/h ist Pickerlpflicht. wenn eingetragen ist Bauartgeschwindigkeit, brauchst ab 25,1 ein pickerl. wenn eingetragen ist Höchstgeschwindigkeit gemessen gibt es eine Toleranz von +10% und ab 27,5km/h ist pflicht(bis 27,4 frei). bei vielen prüfstellen ist aber nur die ab 25km/h +10% regel bekannt =ab27,5 pickerl. frag deinen versicherer ob er zum anmelden ein gutachten braucht, wennst beim anmelden kein Gutachten brauchst, brauchst danach auch keines
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