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maibaumkranz stehlen
30. Apr. 2014, 01:28 tristan
maibaumkranz stehlen
Mir wurden heute aus der versperrten Garage 2 Kränze für den Maibaum gestohlen. Seit wann gibt es sowas? Waren da ein paar alte tattrige Weiber am Werk? Der geschälte Maibaum ist ein paar Meter daneben im Freien gelegen, den haben die WeicheierInnen liegengelassen. Wie soll man mit so einer Kaffeetantenrunde vorgehen?
Antworten: 3
30. Apr. 2014, 08:56 Neuer
maibaumkranz stehlen
Ganz einfach: So weit darf es gar nicht kommen, dass jemand in deine Garage eindringt! STAND YOUR GROUND!
30. Apr. 2014, 09:06 golfrabbit
maibaumkranz stehlen
Es kommen in letzter Zeit sowieso immer mehr blöde Tanz beim Maibaumstehlen/Umsageln auf. In Osttirol haben sie auch heuer wieder schon vor der Zeit einen Baum eingeschnitten und abgebrochen. Wenn man sich nicht an gewisse - auch ungeschriebene Regeln hält - macht das Ganze doch keine Hetz mehr und nur die Kränze zu fladern ist ja schon zum Schammen für die Täter. Kommt aber fast immer irgenwie auf und treffen tut man sich ja auch immer zweimal.
30. Apr. 2014, 09:15 tristan
maibaumkranz stehlen
@tria ;-) @sthuber Wäre schon ein bissi brutal, aber den Torverschluss werde ich schon herrichten müssen. @markus Danke für den Link, aber in meiner Nähe (Grieskirchen Umgebung) ist leider keine Gemeinde dabei. Ich sehe es so, wie es in Aistersheim Brauch ist: Regeln zum Maibaumstehlen 1. Diebe, die noch innerhalb der Gemeindegrenzen beim Abtransport eines Maibaumes überrascht werden, müssen ihre Beute zurückgeben. 2. Vereine oder Gruppen aus der eigenen Gemein- de sind von dem Vergnügen des Maibaumstehlens leider ausgeschlossen, soweit sie es nicht auf ei- nen fremden Baum abgesehen haben. 3. Gewalt gegenüber Bewachern darf auf keinen Fall angewendet werden. Wenn ein Bewacher die Hand auf den Baum legt, ist dieser tabu. 4. Der Baum darf nicht zersägt noch anderweitig be- schädigt werden. 5. Diebesgut ist immer nur der Baum, nicht die Krän- ze, Tafeln, Fahnen etc. 6. Aufgestellte Bäume dürfen ab dem 1. Mai nicht mehr gestohlen werden. 7. Ein Baum darf erst gestohlen werden, wenn er in- nerhalb der Ortsbeschilderung aufbewahrt wird. 8. Der Baum darf nur heimlich, eben unentdeckt, ge- stohlen werden. Je raffinierter die List, desto bes- ser. 9. Ist ein Diebstahl geglückt, so gibt es für die Auslö- sung des Baumes ungeschriebene Verhaltens- maßregeln, die unbedingt einzuhalten sind. 10.Wird ein gestohlener Maibaum nicht eingelöst, so dürfen ihn die Diebe im eigenen Dorf auch als ein- zigen Maibaum aufstellen - oder ihn als Schand- baum neben den ihrigen setzen. 11. Das Stehlen eines Maibaumes soll so gehandhabt werden, dass Polizei und Gericht nicht benötigt werden.
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