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Kauf von Bauerwartungsland
30. Dez. 2017, 11:20 HK
Kauf von Bauerwartungsland
Hallo zusammen, bräuchte mal euer Fachwissen: Ich hätte eventuell die Möglichkeit, eine ca. 650m2 große Parzelle zu erwerben, die noch Bauerwartungsland und somit nicht gewidmet und deshalb bauzwangfrei wäre. Ich denke da an einen meiner Söhne, die in 10-15 Jahren in einem "baufähigen" Alter wären. Nun ist es ja so, dass Grünland, was es ja noch ist, nur sehr schwer von Nicht-Landwirten zu erstehen ist, es sei denn, man verfügt über entsprechende Fachausbildungen. Aber vielleicht erfülle ich diese Voraussetzungen? Zu meiner Situation: Ich habe vor 8 Jahren zusammen mit meiner Frau mein Elternhaus ("Sacherl") übernommen mit ca. 2,7 ha Grund. Das ganze verteilt sich auf Wiesen, Obstbaumwiesen und etwas Wald, dessen Fichten ich heuer leider alle raus arbeiten musste. Seit Beginn der Übernahme bezahle ich jährlich ca. 160€ Versicherungsprämie an die SVB. Könnte das zum Kauf von Grünland berechtigen?
Antworten: 13
30. Dez. 2017, 12:41 zehentacker
Kauf von Bauerwartungsland
Hallo! Ich kann nur von Niederösterreich schreiben, das sind Landesgesetze. In NÖ gibt es zuviel Bauland, (das wollen die Grundstücksbesitzer, sprich Landwirte). Damit eine erschreckende Zersiedelung, enorme Infrastrukturkosten und daher steht das Land auf der Umwidmungsbremse. Wenn es als Bauland in Frage kommt, ist es für Landwirtschaftliche Nutzung sowieso schon zu teuer und bei dieser Größe würde es sowieso kein Landwirt kaufen. Maschineneinsatz und die Schwierigkeiten mit den dann vorhandenen anderen Hausbauern auf den Nachbargrundstücken. Die Sinnhaftigkeit für Kinder, die jetzt wahrscheinlich weder wissen mit wen noch wo sie eventuell ein Haus bauen wollen, ein Grundstück zu kaufen ich nicht beurteilen.
30. Dez. 2017, 12:45 ijl
Kauf von Bauerwartungsland
Ich würde es kaufen wenn du es bekommst Wenn's wirklich Bauerwartungsland ist wird's sicher nicht weniger wert Wenn's dir Kinder nicht wollen kanns es ja in 10 Jahren evtl als Bauplatz verkaufen
30. Dez. 2017, 13:08 HK
Kauf von Bauerwartungsland
Danke erstmal für eure Antworten. Bezahlen müsste ich ohnehin den ortsüblichen Baulandpreis (ca.110€/m2), mir geht es um die Bauzwangfreiheit! Auf der Gemeinde wird es als Bauerwartungsland geführt und ich beschäftige mich eben damit, ob die Grundverkehrskommission einem Besitzerwechsel zustimmen würde.
30. Dez. 2017, 13:51 ijl
Kauf von Bauerwartungsland
Da schaut die Welt aber wieder ganz anders aus bei 110€ Die kannst aber nur zahlen wenn's schon umgewidmet ist Für Grünland was evtl mal Bauland wird wer mir das zu viel Den wer weiß was mal kommt oder eben nicht!
30. Dez. 2017, 15:52 johann.w
Kauf von Bauerwartungsland
Hallo! Ich halte es für Unsinn, Bauerwartungsland zu einem Bauplatzpreis zu erwerben, ohne es unmittelbar zu benötigen. Für Kinder in der heutigen Zeit etwas zu planen ebenso. Man weiß eben nicht wo es sie beruflich oder der Liebe wegen hinzieht und da ist sowas nur eine Belastung. Für Geld wird man immer wieder Wohnungen oder Grund zu kaufen bekommen. Wenn aber doch der Baugrund angekauft werden soll, so wird es von seiten der Grundverkehrskommission keine Probleme geben. Wenn sich Käufer und Verkäufer einig sind so ist die Behörde ein zahnloser Tiger. Ausserdem müßte ein anderer Käufer auch noch auftreten und viel Geld bieten, was auch nicht immer der Fall ist.
30. Dez. 2017, 16:34 HK
Kauf von Bauerwartungsland
Ok...um das Ganze noch etwas zu präzisieren: Der Verkäufer, er wohnt angrenzend, hat 4 Parzellen mit einer Gesamtgröße von ca. 3200m2 vor ca. 2 Jahren seinem ebenfalls angrenzend wohnenden Nachbarn abgekauft, und das schon für sagenhafte 105€/m2. 1900m2 davon in etwa liegdn im Aussichtsfeld seines Hauses, sprich, er hat alles aufgekauft, was ihm die Sicht verbauen könnte, der Rest liegt iin der Aussichtszone seiner Nachbarn. Das Paar hat nur 1 Sohn, für den auf den verbleibenden 1300m2 einmal gebaut werden soll. Trotzdem hat diese Fläche in 2 gleich große Parzellen vermessen lassen, warum auch immer... Es ist halt auch noch alles in Schwebe, weil der Sohn erst 14 Jahre ist. Auf jeden Fall habe ich vorgestern mit der Frau gesprochen und heute mit dem Mann telefoniert, ob ich denn etwas bekommen könnte. Beide Male kam die Antwort, sie müssten noch ein paar Mal drüber schlafen. Geld ist bei ihnen kein Thema...das brauchen sie nicht! Abschließend meinte er aber, ich könne als Nicht Landwirt kein Grünland kaufen! Bei ihm ist es gegangen, weil er einen "Facharbeiter", worin auch immer, vorweisen kann.
30. Dez. 2017, 16:34 HK
Kauf von Bauerwartungsland
Ok...um das Ganze noch etwas zu präzisieren: Der Verkäufer, er wohnt angrenzend, hat 4 Parzellen mit einer Gesamtgröße von ca. 3200m2 vor ca. 2 Jahren seinem ebenfalls angrenzend wohnenden Nachbarn abgekauft, und das schon für sagenhafte 105€/m2. 1900m2 davon in etwa liegdn im Aussichtsfeld seines Hauses, sprich, er hat alles aufgekauft, was ihm die Sicht verbauen könnte, der Rest liegt iin der Aussichtszone seiner Nachbarn. Das Paar hat nur 1 Sohn, für den auf den verbleibenden 1300m2 einmal gebaut werden soll. Trotzdem hat diese Fläche in 2 gleich große Parzellen vermessen lassen, warum auch immer... Es ist halt auch noch alles in Schwebe, weil der Sohn erst 14 Jahre ist. Auf jeden Fall habe ich vorgestern mit der Frau gesprochen und heute mit dem Mann telefoniert, ob ich denn etwas bekommen könnte. Beide Male kam die Antwort, sie müssten noch ein paar Mal drüber schlafen. Geld ist bei ihnen kein Thema...das brauchen sie nicht! Abschließend meinte er aber, ich könne als Nicht Landwirt kein Grünland kaufen! Bei ihm ist es gegangen, weil er einen "Facharbeiter", worin auch immer, vorweisen kann.
30. Dez. 2017, 17:14 pek
Kauf von Bauerwartungsland
Hallo, aus welchem Bundesland bist Du das nur ein Landwirt einen Grund kaufen kann ? In NÖ kann jeder Landw. Flächen kaufen wenn es kann Landwirt möchte.
30. Dez. 2017, 19:07 zehentacker
Kauf von Bauerwartungsland
Der Nachbar, höchstwahrscheinlich Nichtlandwirt, hat 3200 m2 kaufen können. Grundstücksspekulation, so wird dies genannt. Warum sollten dann Deine paar Quadratmeter ein Problem darstellen, Du bist doch nur ein wesentlich kleinerer.
30. Dez. 2017, 21:12 kst
Kauf von Bauerwartungsland
Auf keinen Fall kann man Bauhoffnungsland zum Preis von Baugrund kaufen. Und wird es umgewidmet, kanns erst recht eine Bauverpflichtung geben. Und für Kinder so weit planen? Meine Schwiegermutter hat auch für alle Enkelkinder Bettwäsche gekauft, weil das damals üblich war, nur gewollt hat es Niemand. MfG.
30. Dez. 2017, 21:35 Ferdi
Kauf von Bauerwartungsland
Als bereits landwirtschaftlicher Grundbesitzer kannst immer Landwirtschaftlichen Grund + Boden kaufen. Es kann nur einer bei der Grundverkehrskommission einen Einspruch machen wenn dieser vorweisen kann das er sein Haupteinkommen in der Landwirtschaft verdient u. dafür diese Fläche benötigt um den Betrieb "Zukunftsfähig" zu machen. Also um diesen Preis kann dir keiner diese Parzelle wegschnappen. Wennst Kohle hast wäre ein "Baugrund" im eine Anlage, obwohl der Kaufpreis schon sehr "geschmolzen" ist, ist aber immer die Frage bez. der Lage vielleicht in Stadt Nähe usw.
30. Dez. 2017, 22:23 kst
Kauf von Bauerwartungsland
Und was ist, wenn es nicht umgewidmet wird?
31. Dez. 2017, 08:14 KaGs
Kauf von Bauerwartungsland
Unter 0,3 ha hat die Grundverkehrskommision überhaupt kein Mitspracherecht. Da kann der Nachbar, auch wenn er schon 100 Parzellen hat, keine Bevorzugung. Wenn er die Flächen unbedingt haben will, wird er dich über den Preis ausstechen wahrscheinlich! Früher war das üblich, dass weichende Bauernkinder einen Grundstück bekommen haben. Da diese meist in Hofnähe waren, sind sie jetzt nur mehr schwer an den Mann/Frau zu bekommen. Als BA (Bauland Agrar) sind sie jetzt gewidmet. Heißt, der Käufer bzw. Bauwerber muss mit landw. Gerüchen und Immisionen leben müssen. Und diese Leute werden immer weniger, die auf dieses Risiko eingehen. Für Ist für den Landwirt selber schon ein Risiko, in Siedlungsnähe eine landw. Fläche zu bewirtschaften. Auch ein Hr. G. N. hatte kein Verständnis für den Mähdrusch am Sonntag. Futterwiesen werden gerne als Hundewiese beansprucht, Wuffi soll nicht in den eigenen Garten sch....., dafür ist ja die gegenüberliegende Nachbarswiese da.
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