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Höchstbeitragsgrundlage - gerecht oder ungerecht?

11. Sept. 2012, 13:57 hans_meister

Höchstbeitragsgrundlage - gerecht oder ungerecht?

Ein landwirtschaftlicher Betrieb mit einem Einheitswert (EW) von 80.100 Euro und alleiniger Betriebsführung hat die Höchstbeitragsgrundlage (HBTG) erreicht und braucht für den darüber liegenden Einheitswertbetrag keine Pensions- und Krankenversicherungsbeiträge an die SVB entrichten. Das finden viele nicht in Ordnung, da bei immer größer werdenden Betrieben der Sozialversicherung der Bauern (SVB) dadurch Beiträge verloren gehen. Tatsache ist allerdings, dass die HBTG, außer den Beamten, für alle Berufsgruppen gilt. Ist diese Form noch zeitgemäß?

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