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Höchstbeitragsgrundlage - gerecht oder ungerecht?
11. Sept. 2012, 13:56 hans_meister
Höchstbeitragsgrundlage - gerecht oder ungerecht?
Ein landwirtschaftlicher Betrieb mit einem Einheitswert (EW) von 80.100 Euro und alleiniger Betriebsführung hat die Höchstbeitragsgrundlage (HBTG) erreicht und braucht für den darüber liegenden Einheitswertbetrag keine Pensions- und Krankenversicherungsbeiträge an die SVB entrichten. Das finden viele nicht in Ordnung, da bei immer größer werdenden Betrieben der Sozialversicherung der Bauern (SVB) dadurch Beiträge verloren gehen. Tatsache ist allerdings, dass die HBTG, außer den Beamten, für alle Berufsgruppen gilt. Ist diese Form noch zeitgemäß?
Antworten: 3
11. Sept. 2012, 18:04 208
Höchstbeitragsgrundlage - gerecht oder ungerecht?
also ich hab kein proplem mit höheren beiträgen aber nur wenn man auch die einheitswerte regelt denn ich finde ein betrieb mit 15000 euro einheitwert sollte wenigstens eine verplichtende einnahmen-ausgabenrechnung machen dann könnte man die beiträge so wie bei anderen berufsgruppen nach umsatz oder gewinn errechnen wie soll einer höhere beiträge bezahlen wenn er gar nicht mehr gewinn hat ausserdem finde ich es als eine schikane das man wenn man über 150000€ einheitwert kommt sofort in die doppelte buchführung fällt darum meine forderung nach einnahmen ausgabenrechnung viele betriebe die voriges jahr bei niedrigeren preis mehr verdient haben kann man heuer noch so hohe preise bezahlen und sie werden heuer trozdem verlust machen wie sollen die höhere beiträge bezahlen
11. Sept. 2012, 19:56 Indianerlandwirt
Höchstbeitragsgrundlage - gerecht oder ungerecht?
Die Höchstbemessungsgrundlage kann von mir aus bestehen bleiben. Jedoch sollte für jene lw. Fläche für die keine Sozialleistung (Unfall, Krankheit, Pension) eingezahlt wird, auch keine Auszahlungen aus dem Agrarfördersystem erhalten. Sonst besteht hier ein Wettbewerbsvorteil dieser bevorzugten Betriebe .. vor allem beim Pachten. Diese sollte auch für Betriebsführer gelten die als Angestellte, Unternehmer oder Industrielle schon von Haus aus die Höchstbemessungsgrundlage überschreiten. Hier sehe ich keine soziale Bedürftigkeit um vom Staat Leistungen einzufordern um sich ein Wettbewerbsvorteil zu erschleichen.
12. Sept. 2012, 17:39 280563
Höchstbeitragsgrundlage - gerecht oder ungerecht?
In unserer Gegend haben kleine Landwirte gegenüber jenen über der Höchstbemessungsgrundlage einen gravierenden Nachteil bei der Pachtung von Ackerflächen, da diese den SV-Vorteil direkt an die Verpächter weitergeben. Wie die SVB diesen Verlust von Beitragsgeldern verkraften will, sieht man ja: Jedes Jahr höhere Beiträge für die Kleinen, welche dann später eine winzige Pension bekommen. Da unser Beitragssystem auf das Solidaritätsprinzip aufgebaut ist, muß die Höchstbemessungsgrundlage den derzeitig aktuellen Betriebsgrößen angepasst werden. Komischerweise gibt es bei den Ausgleichszahlungen keine Höchstbemessungsgrundlage. Dort zählt der erste Hektar gleich wie der letzte.
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