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Gesetz Anhänger Landwirtschaft
25. März 2016, 12:41 MC122
Gesetz Anhänger Landwirtschaft
Hallo, ich hab gerade vollenden Gesetzestext im Österreichischen Kraftfahrgesetz gefunden: §6 Abs.11) Landwirtschaftliche Anhänger, mit denen eine Geschwindigkeit von 25 km/h nicht überschritten werden darf, dürfen auch bei einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3 500 kg als einzige Bremsanlage eine Auflaufbremsanlage oder bei Anhängern bis zu einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 8 000 kg eine Bremsanlage haben, die unabhängig von der Betriebsbremsanlage zu betätigen ist. Hat hier jemand Erfahrungen, kann ich auf einen Anhänger mit Umsteckbremse und unter 8 Tonnen Gesamtgewicht, eine 25 km/h Tafel montieren, wenn alle anderen Auflage wie Lichter und Abmessungen erfüllt sind?
Antworten: 6
25. März 2016, 12:53 mario844
Gesetz Anhänger Landwirtschaft
Der Anhänger muss gebremst sein ,,, muss eine Festellbremse haben und du brauchst ein zertifikat das er für 25 kmh tauglich ist,,, so ist meine letzte info lg Mario
25. März 2016, 13:06 enzi99
Gesetz Anhänger Landwirtschaft
Hallo. Ein Typenschild muss der Anhänger haben. Die Mindestbremsverzögerung muss die Bremse erreichen (Wert bzw Einheit weiß ich nicht) -> Bremsenüberprüfung am Prüfstand und dann bekommst ein zweites "Typenschild" für die Bremsanlage. Die Bremse muss von der Kabine aus betätigt werden können. Lg Enzi
25. März 2016, 18:04 Richard0808
Gesetz Anhänger Landwirtschaft
Kauf einfach einen Kipper mit 40km/h Ausstattung und meld in an! Hast du keine probleme mehr!
25. März 2016, 18:13 MC122
Gesetz Anhänger Landwirtschaft
Da ich keinen Kipper benötige, sondern einen Anhänger der nur 4 bis 6 mal im Jahr genützt wird ubd nur 6 Tonnen hat, is mir die ganze Sache mit der Anmeldung zu teuer.
25. März 2016, 21:10 jfs
Gesetz Anhänger Landwirtschaft
Mit Umsteckbremse nur 10kmh. Mit hydr. Bremse über Steuergerät (händisch bedient) nur 10kmh. Mit hydr. Bremse mit Betriebsbremse gemeinsam bedient 20kmh. Gleiche Bremse und eine Einrichtung welche zusätzlich eine Vorrichtung hat welche den Hänger unabhängig bei z.B. Verlust einbremst (Druckspeicher) 25kmh. Druckluftanlage 25kmh. Jeweils ohne Pickerlpflicht. Auflaufbremse wäre noch eine Option. Dabei bist aber mit den Gewichten eingeschränkt.
26. März 2016, 13:24 Trulli
Gesetz Anhänger Landwirtschaft
www.landwirt.com/Forum/492798/Anhaenger-25kmh.html VORAUSSETZUNGEN 25 km/h • Gesamtgewicht: max. 18.000 kg • geprüfte Bremsanlage • Schlussleuchten und Rückstrahler • Fahrtrichtungsanzeiger • Aufschrift „25 km“ Herstellerschild: • Fahrgestellnummer • Baujahr • Höchstgewicht • Wirksamkeit der Bremsanlage Nicht zugelassene Anhänger BREMSANLAGE • wirksam auf alle Räder, sobald die Betriebsbremsanlage des Zugfahrzeuges betätigt wir • einstellbar auf das Gesamtgewicht des Anhängers • Wirksamkeit auch bei Stillstand des Motors des Zugfahrzeuges • Mindestbremsverzögerung 2 m/s2 • Auflaufbremse bis max. 3.500 kg Höchstgewicht • mechanische Feststellbremse Bei Anhängern, die bereits einzel- bzw. typengenehmigt sind, genügt auf dem Herstellerschild „genehmigt“ oder „gen.“ mit der Aktenzahl des Genehmigungsbescheides. Die Wirksamkeit der Bremsanlage ist bei Anhängern ohne Typen- oder Einzelgenehmigung durch eine Landesprüfstelle oder ermächtigte Begutachtungsstelle überprüfen zu lassen. Auf dem Herstellerschild ist der Hinweis „geprüft am .....“ aufzunehmen. Das Bremsgutachten ist vom Fahrzeugbesitzer aufzubewahren und bei einer behördlichen Kontrolle vorzulegen.
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