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Blühstreifen
27. Feb. 2008, 13:12 neb
Blühstreifen
gilt diese Verpflichtung für alle UBAG Teilnehmer? (auch für Kleinbetriebe) Mindestbreite 2,5 m über die gesamte Schlaglänge? Was ist wenn der Ackerschlag nur lang ist und sehr schmal???? Was ist wenn man z.b 2 Ackerflächen hat (ist dann die Verpflichtung bei jeder Fläche oder bei der gesamten Ackerfläche) oder kommt es nur auf die 2% der gesamten Ackerfläche drauf an? nicht anerkannt werden spitz auslaufende Flächen ?? wir haben doch alle im mühlviertes so schön quadratische Felder, dass nichts spitz ausläuft gibt es da lösungsvorschläge?? was ist wenn ich beim Antrag keinen Blühstreifen angebe (obwohl UBAG) Sanktionen?? bitte um Auskunft
Antworten: 6
27. Feb. 2008, 13:40 Hofjurist
Blühstreifen
2% Blühfläche gilt für alle UBAG Teilnehmer (damit auch Verzichtsbetriebe), sofern sie eine Ackerfläche besitzen. Die Gesamte Blühfläche beträgt mindestens 2% von der gesamten Ackerfläche und kann auf einer Fläche zusammengefasst werden. Die Anlage ist bis spätestens 15.05. zwingend vorgeschrieben. Diesbezügliche Sanktionen hat es bereits bei der Auszahlung der ÖPUL-Prämie im Dezember 2007 mit einem 10% Einbehalt der UBAG-Prämie. BIO-Betriebe brauchen keine Blühfläche (Biodiversitätsfläche) anlegen. Ich hoffe dir dienlich gewesen zu sein.
27. Feb. 2008, 14:01 orth
Blühstreifen
Hallo, Wenn du einen Schlag anlegst der auf einen Spitz ausläuft, so mußt du ihn eben eine Spur größer anlegen, denn dan gilt das letzte Stück, welches unter 2,5m Breite ist nicht mehr (das sind normal ja nur einige m²). Solltest du keine Blühstreifen anlegen, währe es besser aus UBAG auszusteigen, den diese Maßnahme ist verpflichtend. Das mit dem Spitz hab ich auf der BBK erfragt, da es mich selber interessiert hat- mache gerade die Ausbildung als Betreuungslandwirt. mfG Orth
27. Feb. 2008, 14:04 orth
Blühstreifen
Hallo, Wenn du einen Schlag anlegst der auf einen Spitz ausläuft, so mußt du ihn eben eine Spur größer anlegen, denn dan gilt das letzte Stück, welches unter 2,5m Breite ist nicht mehr (das sind normal ja nur einige m²). Solltest du keine Blühstreifen anlegen, währe es besser aus UBAG auszusteigen, den diese Maßnahme ist verpflichtend. Das mit dem Spitz hab ich auf der BBK erfragt, da es mich selber interessiert hat- mach die Ausbildung als Betreuungslandwirt. mfG Orth
27. Feb. 2008, 14:04 orth
Blühstreifen
Hallo, Wenn du einen Schlag anlegst der auf einen Spitz ausläuft, so mußt du ihn eben eine Spur größer anlegen, denn dan gilt das letzte Stück, welches unter 2,5m Breite ist nicht mehr (das sind normal ja nur einige m²). Solltest du keine Blühstreifen anlegen, währe es besser aus UBAG auszusteigen, den diese Maßnahme ist verpflichtend. Das mit dem Spitz hab ich auf der BBK erfragt, da es mich selber interessiert hat- mache gerade die Ausbildung als Betreuungslandwirt. mfG Orth
27. Feb. 2008, 14:10 orth
Blühstreifen
Hallo, Wenn du einen Schlag anlegst der auf einen Spitz ausläuft, so mußt du ihn eben eine Spur größer anlegen, denn dan gilt das letzte Stück, welches unter 2,5m Breite ist nicht mehr (das sind normal ja nur einige m²). Keine Nutzung des Aufwuchses. Der Blühstreifen muß nicht jedes Jahr neu angelegt werden. Häckseln frühestens im August- Außnahme: Pflegemaßnahme zur Unkrautbekämpfung im Anlagejahr. Umbruch frühestens ab 01.09. des Umbruchjahres. Das mit dem Spitz hab ich auf der BBK erfragt, da es mich selber interessiert hat- mache gerade die Ausbildung als Betreuungslandwirt. mfG Orth
27. Feb. 2008, 14:12 orth
Blühstreifen
Hallo, Wenn du einen Schlag anlegst der auf einen Spitz ausläuft, so mußt du ihn eben eine Spur größer anlegen, denn dan gilt das letzte Stück, welches unter 2,5m Breite ist nicht mehr (das sind normal ja nur einige m²). Keine Nutzung des Aufwuchses. Der Blühstreifen muß nicht jedes Jahr neu angelegt werden. Häckseln frühestens im August- Außnahme: Pflegemaßnahme zur Unkrautbekämpfung im Anlagejahr. Umbruch frühestens ab 01.09. des Umbruchjahres. Das mit dem Spitz hab ich auf der BBK erfragt, da es mich selber interessiert hat- mache gerade die Ausbildung als Betreuungslandwirt. mfG Orth
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